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Geschrieben von desireekk am 21.02.2016, 22:00 Uhr

Brauche ich bei einem Arztwechsel das Einverständnis des Vaters?

Hallo,

also: natürlich können die Kinder den Arzt wechseln, aber eigentlich müsste einer Behakndlung der KV zustimmen, bzw. kann dieser die Behandlung dem neuen Arzt gegenüber verweigern.

Wenn der alte Hausarzt die Unterlagen nicht rausgibt, bittest Du den KV heute noch schriftlich mit einer Fristsetzung von einer Woche die herausgabe der Unterlagen schriftlich zu arlauben.
Wenn er das nicht tut, gehst Du Montag in einer Woche zum Amtsgericht und bittest um Ersetzung seiner Unterschrift, wobei ich dem Richter gegenüber gut begründen würde warum die Kinder den Arzt wechseln müssen.

Der ehem. Arzt übersteigt seine Kompetenzen bei weitem wenn er sich anmasst eine juristische Einschätzung der Fakten schriftlich in seiner Rolle des Mediziners darzulegen. Soweit ich weiß ist das Jurastudium sachlich WEIT vom Medizinstudium entfernt...
Ich würde ihn also (wenn überhaupt) schriftlich nochmals zur Herausgabe der Akten an den neuen Arzt bitten und íhn darauf hinweisen, dass die juristische Einschätzung einem entsprechend ausgebildeten (Jurastidium) Richter zu überlassen ist, weil er sicher auch nicht möchte das ein Richter ggf. eine Mittelohrinfektion o. ä. diagnostiziert.

Alles LIebe!

D

 
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