Geschrieben von Ebba am 05.11.2014, 15:26 Uhr |
Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung?
Ja, sollte er sich bestätigen lassen, zB auf seiner Kopie der Kündigung. Oder, wenn er sich davor scheut seinen Chef um die Quittung zu bitten, könnte er auch dich als Zeugin mitnehmen. Du müsstest dann im Falle eines Falles bezeugen können, dass in dem überreichten Briefumschlag die Kündigung war und dass der Chef sie erhalten hat. Es kann natürlich auch jeder andere als Zeuge fungieren, wobei man besser keinen Arbeitskollegen nehmen sollte, denn der wird ja in einem Prozess nur ungerne zum nachteil seines Chefs aussagen.
- Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung? - Jana04 05.11.14, 15:00
- Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung? - Bookworm 05.11.14, 15:12
- Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung? - Ebba 05.11.14, 15:26
- Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung? - Pamo 05.11.14, 15:27
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