Geschrieben von Ralph am 13.11.2012, 15:42 Uhr |
Bei Dir würde aber evtl. der Königsparagraph Treu und Glauben greifen...
Wenn Otto offenbar einen Saisonartikel erst mit viermonatiger Verzögerung liefert, wäre zu fragen, ob Du dann noch zur Annahme verpflichtet wärst.
Aber auch Du wärst auf der sicheren Seite gewesen, wenn Du z.B. 2 Wochen nach Bestellung nachgefragt und angekündigt hättest, daß weiteren z.B. 10 Tagen die Annahme verweigern wird.
Ralph
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- Paketverweigerung...Kaufvertrag ? - Keks10 13.11.12, 13:50
- Ohne Vorankündigung nicht... - Ralph 13.11.12, 14:36
- Re: Paketverweigerung...Kaufvertrag ? - M.S. 13.11.12, 15:27
- Bei Dir würde aber evtl. der Königsparagraph "Treu und Glauben" greifen... - Ralph 13.11.12, 15:42
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