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Geschrieben von Ebba am 18.10.2015, 10:17 Uhr

Baum im Garten fällen - darf man?

Guck einfach mal in die Baummschutzsatzung selber Gemeinde, die lässt sich sicher googeln
In unserer heißt es zB zu den geschützten Bäumen:
(2) Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr sowie Nadelbäume mit einem Stammumfang vom 100 cm und mehr, gemessen entlang des Stammes ab Stammfuß in einer Entfernung von 100 cm. Liegt der Kronenansatz weniger als 100 cm vom Stammfuß ist der Stammfuß unter dem Kronenansatz maß- gebend. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Mehrstämmige Nadelbäume sind geschützt, wenn mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 60 cm aufweist.

(3) Nicht unter diese Satzung fallen

a) Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Korkenzieherweiden, Wacholder, Birken und Pappeln
b) Obstbäume unter 1,50 m Stammumfang, gemessen entlang des Stammes ab Stammfuß in einer Entfernung von 100 cm.

Im Folgenden regelt die Satzung dann auch die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen. Du kannst es natürlich auch wie der ein oder andere Hauseigentümer/ Bauherr machen, den Baum einfach umhauen und das hier bis zu 5stellige Ausgleichszahlung zahlen.

 
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