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Geschrieben von Ebba am 03.02.2016, 23:42 Uhr

Babysitter - Entgeldfrage

Naja, so einfach ist das nun auch nicht. Das MiLoG gilt nur für ArbeitnehmerInnen - und man kann nun nicht zwingend davon ausgehen, dass die OP mit Arbeitsvertrag bei den Eltern beschäftigt ist, außerdem gelten nicht als ArbeitnehmerInnen iSd Gesetzes Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, also zbder Schüler, der babysittet. Die OP hat zu ihrem Alter noch nichts gesagt.
Weiterhin müsste, auch in einem ArbeitsverhältnisBeachtung finden, dass auch ein Babysitter mal schläft oder tagsüber das Baby. Diese Zeiten können evtl. nur als Bereitschaftsdienst anzusehen sein, mit entsprechenden Rechtsfolgen, die ich jetzt weder im Einzelnen herausfinden noch darstellen möchte.Google hilft aber, wenn man mehr wissen möchte.
Wollte man jetzt also den Lohn des als Arbeitnehmer ist MiLoG anzusehenden Babysitters korrekt berechnen wäre das nicht gerade unkompliziert (möglicherweise gäbs auch noch Probleme mit den arbeitszeitgesetz). Und ist er kein Arbeitnehmer idS muss man wohl einfach überlegen, was angemessen erscheint.

 
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