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Geschrieben von Dreierbande am 24.01.2017, 14:45 Uhr

Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Ich würde dem Arzt das Verhalten des Vaters mitteilen, mehr kannst du momentan nicht tun. Vielleicht kann der Arzt sich mit dem Vater darüber nochmals auseinandersetzen. Falls das nicht gelingt und der Arzt das Verhalten des Vaters als kindeswohlgefährdend ansieht, wird er sicher Meldung machen beim Jugendamt, wo dann auch mit beiden Eltern besprochen wird, wie zum Wohle des Kindes weiterverfahren werden kann.

Im Normalfall bei einem gesunden Kind ohne Einschränkungen obliegt dem Umgangsberechtigten, wie der Umgang abläuft, da ist richtig. Aber sowie es Erkrankungen/Einschränkungen gibt, müssen diese zum Wohle des Kindes beachtet werden und der Umgang so umgesetzt werden, dass er nicht entgegen dem Wohle des Kindes abläuft.

 
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