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Geschrieben von 2auseinemholz am 24.01.2017, 9:03 Uhr

Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Hallo!

Na ja entweder Dein Mann zieht die Therapie durch so wie der Arzt es sagt, oder er macht es etwas lockerer .... Das ist eine Frage des Sorgerechts (und -pflicht) und das hat er nun mal. Es besteht keine Therapiepflicht. Da müsst ihr gemeinsam zu einer Sicht kommen. - Das habt ihr offensichtlich nicht!
Ich nehme an, dass Deine Tochter alle 2 Wochen ein WE beim Papa hat - das ist ein (Ess-)Tag von 14 - .... na ja weniger als nichts kann sie ja da nicht essen. Nimm eben zur Sicherheit einfach mal "NICHTS" als Essen an.
Wenn die anderen 13 (Ess-)Tage die Aufzeichnungen stimmen, wird man schon erkennen können ob eine Besserung eintritt.

LG, 2.

 
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