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Geschrieben von shinead am 12.12.2016, 11:28 Uhr

Auf jeden Fall Einspruch einlegen

Für die Begründung, berufe Dich hierauf:

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verbraucher-krankenversicherung-muss-mobiles-sauerstoffgeraet-bezahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150225-99-02458

andere Quelle, gleiches Urteil:
http://www.lungenaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/mobiles-sauerstoffgeraet-muss-erstattet-werden/

 
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