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Geschrieben von Foxi23 am 13.11.2017, 11:57 Uhr

Anwalt in laufendem Verfahren wechseln?

Hallo. Ich arbeite seit über 20 Jahren für Anwälte. Das von dir geschilderte Vorgehen ist völlig normal. Man nennt das Unterbevollmächtigung, es geht lediglich darum, dass der örtliche Anwalt nicht hunderte Kilometer fahren muss, sondern ein Kollege vor Ort den Verhandlungstermin wahrnimmt. Dieser stellt in der Regel nur noch einmal mündlich die von deinem Anwalt bereits schriftlich ausformulierten Anträge. Eine Entscheidung ergeht in diesem Verhandlungstermin nicht. Meist wird, wenn neues Vorbringen von der Gegenseite erfolgt ist, eine Schriftsatzfrist beantragt, dein örtlicher Anwalt schreibt dann noch etwas. Es kann auch sein, dass eine Einigung erfolgt, dies machen Unterbevollmächtigte allerdings immer nur widerruflich.
Es passiert also nichts zu deinen Ungunsten. Unterbevollmächtigte müssen auch nicht billige Feld-Wald-und Wiesen-Anwälte sein. Es geht halt vorwiegend auch darum, Verfahrenskosten einzusparen, weil meist die Fahrkosten des eigenen Anwalts zum Termin höher sind als die Kosten für die Beauftragung eines ortsansässigen Anwalts. Solltest du gewinnen, müsste die Gegenseite nämlich auch nur die günstigere Variante an dich erstatten.

Alles gut, wenn das dein einziges Problem ist, würde ich keine anderen Anwälte beauftragen in einer eventuellen zweiten Instanz.

 
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