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Geschrieben von Leena am 30.05.2007, 16:55 Uhr

also bringt ne Anzeige nix weil definitiv verjährt

Definitiv verjährt... oder vielmehr - gar nicht strafbar gewesen. Soweit ich weiß, war Kinderarbeit z.B. in Preußen bis 1853 völlig legal, danach kam ein Arbeitsverbot für Kinder bis 10 Jahren, allerdings auch nur in Fabriken und Bergwerken etc.

Ich habe mal gelesen, Kinderarbeit wurde damals vor allem deswegen gesetzlich eingeschränkt, weil z.B. die preußische Armee wegen der vielen Kinder, die durch diese Ausbeutung krank geworden waren, zunehmend Probleme bekam, überhaupt noch gesunde Rekruten aufzutreiben...

(Sorry, anscheinend bin ich heute wirklich der Miesmacher vom Dienst! :-( )

 
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