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von DecafLofat  am 22.07.2015, 12:07 Uhr

77shy

nein die begründung ist nicht quatsch, bei "normalen" 13 jährigen kann man davon ausgehen, dass die geistige reife es hergibt, dass sie ursache und wirkung realistisch einschätzen können. nur weil man haftpflichtversichert ist, sollte man sich und seine kinder nicht wie die axt im walde walten lassen.
und einen "einspruch" einlegen würde wohl auch niemanden interessieren, wenn man sich selbst wirklich im recht wähnt, dann sollte man sich u U mit den gesamten unterlagen an den ombudsmann wenden, aber ein einspruch vom kunden an die gesellschaft wird i d R müde belächelt.

 
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