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Geschrieben von Christine70 am 14.01.2014, 15:54 Uhr

450Euro job

also ich bekomme nachtzuschlag, weil ich von montag - samstag nachts 4 - 5.30 uhr etwa arbeite.
Die nacht von freitag auf samstag zählt nicht als wochenende, also bekomme ich da auch nur nachtzuschlag.

Feiertage das selbe. Ist z. B. Himmelfahrt und ich muß arbeiten, bekomm ich keinen feiertagzuschlag, weil der feiertag erst ab 6 Uhr in der früh gilt. und da bin ich schon fertig.


Zahlt der AG den Zuschlag freiwillig und das ist auf der Abrechnung vermerkt, kann er die zahlung jederzeit beenden. bei mir ist es vermerkt, daß es freiwillig gezahlt wird.
also geh ich mal davon aus, daß es gesetzlich nicht verpflichtend ist?


hoffe ich konnte helfen

 
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