Geschrieben von Christine70 am 14.01.2014, 15:54 Uhr |
450Euro job
also ich bekomme nachtzuschlag, weil ich von montag - samstag nachts 4 - 5.30 uhr etwa arbeite.
Die nacht von freitag auf samstag zählt nicht als wochenende, also bekomme ich da auch nur nachtzuschlag.
Feiertage das selbe. Ist z. B. Himmelfahrt und ich muß arbeiten, bekomm ich keinen feiertagzuschlag, weil der feiertag erst ab 6 Uhr in der früh gilt. und da bin ich schon fertig.
Zahlt der AG den Zuschlag freiwillig und das ist auf der Abrechnung vermerkt, kann er die zahlung jederzeit beenden. bei mir ist es vermerkt, daß es freiwillig gezahlt wird.
also geh ich mal davon aus, daß es gesetzlich nicht verpflichtend ist?
hoffe ich konnte helfen
- 450Euro job - Jobär 14.01.14, 8:34
- Re: 450Euro job - Silvia3 14.01.14, 8:44
- Re: 450Euro job - MadamePompadour 14.01.14, 9:26
- Re: 450Euro job - omagina 14.01.14, 12:00
- Re: 450Euro job - Christine70 14.01.14, 15:54
- Re: 450Euro job-Danke - Jobär 14.01.14, 18:36
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