1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von sunna am 03.06.2004, 19:47 Uhr

neues gesetz zur einschulung...mit 5?

habe grad gelesen, dass nach dem neuen gesetz meine große, die am 29. juni 2005 5 jahre alt wird in dem jahr auch in die schule kommen könnte. nun finde ich das ja einerseits verlockend, weil sie schon alle buchstaben und zahlen kennt und ein wenig liest usw. - aber andererseits wäre sie die allerallerjüngste in der klasse.
hm, hab keine richtige meinung dazu. wie wird denn sowas entschieden?
lg, sunna

 
9 Antworten:

Re: soviel ich weiß, müßte sie dann 6 werden. VG Chris

Antwort von drahtseil am 04.06.2004, 14:30 Uhr

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Re: neues gesetz zur einschulung...mit 5?

Antwort von Mariechen19.06 am 04.06.2004, 21:09 Uhr

Meine Tochter wird am 28.06.05 5 Jahre und kommt mit Sicherheit nicht in die Schule.
Auch wenn sie bis dahin bestimmt viele Buchstaben kann aber es muß ja noch mehr da sein als lesen können.
Ich habe auch davon gehört, daß bald alle Kinder eines Jahrganges eingeschult werden sollen. Also im Jahr 2000 geboren- 2006 in die Schule. Aber konkretes weiß ich noch nicht.

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Re: neues gesetz zur einschulung... Ländersache

Antwort von drahtseil am 04.06.2004, 21:46 Uhr

Soweit ich weiß, werden die Schulgesetze vom Land verabschiedet. Bei uns ist es zum Beispiel so, daß Stichtag der 1.August ist. In den meisten anderen Bundesländern ist es der 1.Juli. VG chris

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Nein das kann eigentlilch nciht sein...

Antwort von Henni am 06.06.2004, 17:59 Uhr

Sie müsste dann 6 jahre alt werden und nicht erst 5...!!!

In welchen Bundesland bist du denn???

Henni

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Es ist ein Unterschied zwischen "könnte" und müsste

Antwort von KH am 07.06.2004, 9:32 Uhr

In Bayern "könnte" sie - nach einem schulpsychologischen Test, aber sie müsste nicht. Ich denke mal in den anderen Bundesländern ist es ähnlich.
am besten du informierst dich für dein Bundesland.

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Re: in Berlin

Antwort von Benedikte am 07.06.2004, 9:34 Uhr

gibt es ein neus Schulgesetz, das ab nächstem Jahr gilt. Danch werden dann alle Kinder eines Jahrgangs, sie in diesem Jahr sechs werden, eingeschult. also 2005 werden alle Kinder des Jahrgangs 1999 eingeschult- nicht die von 2000. Die Kinder müssen in dem Jahr sechs werden.Es gibt keine Rückstellungen mehr, auch noch nicht schulreife Kinder ohne Kinder, die kein deutsch sprechen, werden eingeschult. Die Eingangsstufe, also die ersten beiden Jhare, könne dann zwischen ein und drei Jahre dauern. So ist die Theorie.

Benedikte
.S. _ Es gibt weder Rückstellungen noch vorzeitige Einschulungen- dafür kann man dann ja statt der ersten zwei Schuljahre nur eines oder gleich drei machen, um da Defizite auszugleichen oder besondere Begangungen zu fördern.

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Hier mal ein längerer Text für Bayern

Antwort von KH am 07.06.2004, 9:38 Uhr

KMK-Empfehlung zum Schulanfang
Die Kultusministerkonferenz hat in den "Empfehlungen zum Schulanfang" vom 23./24. Oktober 1997 den Ländern freigestellt, dass künftig "in begründeten Ausnahmefällen auch Kinder vorzeitig eingeschult werden (können), die nach dem 31. Dezember geboren worden sind".
BayEUG, Art.37, Abs.2 erhält dazu folgenden Einschub:
"Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt wird und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird; bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich."

Einige juristische Hinweise:
„Die Entscheidung über eine vorzeitige Einschulung eines Kindes nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist ein Verwaltungsakt. ... Dieser Verwaltungsakt hat einen Doppelcharakter inso-fern, als er einerseits ein begünstigend gleichzeitig aber auch ein belastender Verwaltungs-akt ist. Der Verwaltungsakt ist begünstigend, weil mit ihm dem Antrag der Erziehungsberechtigten, der für eine vorzeitige Einschulung zwingend erforderlich ist, stattgegeben wird. Gleichzeitig ist die Entscheidung über eine vorzeitige Einschulung auch ein belastender Verwaltungsakt, weil mit ihr ab 1.8. des Einschulungsjahres die Schulpflicht eines altersmäßig an sich noch nicht schulpflichtigen Kindes entsteht.“
Daraus ergeben sich für die Praxis folgende, wichtige Hinweise:

Die Zurücknahme des Antrages der Eltern ist gemäß §2 Abs. 4 Satz 2 VSO nur bis zum 31. Juli zulässig. Danach kann ein Kind nicht mehr abgemeldet werden.
Auch ein vorzeitig eingeschultes Kind kann zurückgestellt werden. Für die vor-zeitig eingeschulten Kinder gilt deshalb auch, dass die Zurückstellung bis zum 30. November des Jahres möglich ist.
Da jedoch die vorzeitig eingeschulten Kinder gegenüber den regulär eingeschulten nicht benachteiligt sein dürfen, können sie ggf. auch 2mal zurückgestellt werden, bzw. werden sie bei einer Wiederholung der Jahrgangsstufen 1 mit 6 nicht auto-matisch als lernbehindert angesehen.
(Quelle Rechtsabteilung des Staatlichen Schulamtes München, 18. Oktober 2001)

A3. Verlaufserfahrung
Das Alter eines Kindes ist nur eine von mehreren Größen, die die Schulfähigkeit beeinflussen. Daher ist ein gewisser Spielraum in Bezug auf die Altersgrenze bei der Einschulung nur konsequent. Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren können einen ähnlichen Entwicklungsstand in Bezug auf die Schulfähigkeit aufweisen. Die Beobachtungen und Wahrnehmungen der Eltern und der Kindergärtnerinnen geben in der Regel den Anstoß, über eine vorzeitige Einschulung nachzudenken. Bewertet werden sollten die intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung eines Kindes. Allerdings sollten auch die schulischen Rahmenbedingungen mit einbezogen werden. Kleine Klassen und schülerorientiertes Unterrichten erleichtert auch jüngeren Kindern die Integration in eine Klassengemeinschaft. Wenn die Einschulungsent-scheidung auf der Grundlage einer fundierten Beratung getroffen wurde, ist die Prognose für den schulischen Erfolg sehr günstig. Im Augenblick sind keine neuen Langzeituntersuchun-gen über den schulischen Erfolg vorzeitig eingeschulter Kinder bekannt. Die Quoten bei der vorzeitigen Einschulung sind in den letzten Schuljahren in Bayern leicht angestiegen, insge-samt von 4,2% im Schuljahr 95/96 auf 5,1% im Schuljahr 99/00, wobei tendenziell die Mäd-chen stärker vertreten sind, im Schuljahr 99/00 immerhin 6,4% der Erstklässler.

A4. Pädagogisch-psychologische Hinweise
Für eine fundierte Entscheidung sollten folgende Beratungsschritte berücksichtigt werden:
Ein Gespräch mit den Eltern bringt Klarheit über die Beobachtungen bzgl. des Entwicklungsstandes. Warum wünschen die Eltern eine vorzeitige Einschulung? Ist eine häusliche Unterstützung möglich oder muss das Kind in den Schulhort? Sind ältere Geschwister da, an denen sich das Kind orientiert? Wie schätzen die Eltern die intellektuelle, die soziale und die emotionale Entwicklung ein?
Das informelle Gespräch mit dem Kindergarten ist von der Zustimmung der Eltern abhängig. Der Kindergarten gibt in der Regel keine schriftlichen Informationen an die Schule. Schwerpunkt des informellen Gesprächs mit der Kindergärtnerin ist ebenfalls die Einschätzung der intellektuellen, sozialen und emotionalen Entwicklung des Kindes.
Die Teilnahme an einem Einschulungsverfahren wird vom Schulleiter festgelegt. Dieser entscheidet auch über das Verfahren, das an der Schule verwendet wird. In der Regel nehmen die Kinder an einem Gruppentest teil, der in der Einschreibungs-woche an einem Vormittag in der Schule durchgeführt wird und ca. 2 Stunden dauert. Bekannte Einschulungsverfahren sind: Kieler Einschulungsverfahren, Mannheimer Schuleingangs-Diagnostikum, Duisburger Vorschul- und Einschulungstest. Immer häufiger werden auch regional entwickelte Verfahren eingesetzt, z.B. im Raum Mün-chen das Münchner Einschulungsverfahren.
Die Untersuchung bei der Schulärztin gibt Aufschluss über den körperlichen Ent-wicklungsstand und die physische Belastbarkeit eines Kindes.

Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung auf der Grundlage der gesammelten Informationen. Im abschließenden Beratungsgespräch liegt der Schwerpunkt nicht auf der Mitteilung einer bereits getroffenen Entscheidung, sondern auf der gemeinsamen Sorge um das Wohlergehen des Kindes. Die Schulleitung, die Beratungslehr-kraft, ggf. der Schulpsychologe und die Eltern suchen nach dem im Augenblick besten Weg für das Kind. Transparenz in der Entscheidungsfindung seitens der Schule bedeutet für die Eltern ein Mittragen der Verantwortung. Über die am Kind orientierte Datenerhebung (s.o.) gehört eine Einschätzung der schulischen Rahmenbedingungen auch zur Entschei-dungsfindung, da Schulfähigkeit stets in Abhängigkeit vom Anforderungsniveau steht. Eine kleine Klasse mit einem guten Differenzierungsangebot kann z.B. zeitweilige Defizite eher ausgleichen als eine große, frontal unterrichtete Klasse.

Anlage: Übersicht zur Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2002/2003
Beginn der Schulpflicht: a) regulär: bis 30.6. für alle Kinder
b) auf Antrag: bis 30.9. auf Antrag der Eltern
Vorzeitige Aufnahme: a) "regulär" 1.10. bis 31.12.
b) "vor-vorzeitig": 1.1 bis 30.6. des Folgejahres

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nicht alle postings gelesen, aber ich denke...

Antwort von glueckstaler123 am 07.06.2004, 10:27 Uhr

...dass dein Kind wunderbar regulär eingeschult wird und zwar im Folgejahr (also 2006). Sonst wäre sie ja mindestens ein halbes Jahr jünger als die Kinder, die am Ende des Jahrgangs geboren wurden, der 2005 angeblich komplett einschult werden soll (also der Jahrgang 1999). Selbst diese neue Regelung wird sich nicht so schnell in die Praxis umsetzen lassen, in einigen Jahren wird das wahrscheinlich schon anders aussehen.
Einer meiner Söhne ist Ende 1999 geboren, aber ich werde ihn 2005 nicht einschulen lassen, er ist dann einfach teilweise über ein Jahr jünger als die Kinder, die zurückgestellt bzw. später eingeschult wurden. Gerade für einen Jungen finde ich das keine gute Ausgangsposition, auch auf seine Chance später einmal den Übertritt ans Gym zu schaffen.
Und übrigens: Buchstaben und Zahlen zu kennen und mit vier oder fünf vor der Einschulung schon lesen zu können, hat recht wenig mit der tatsächlichen Schulreife zu tun. Selbständigkeit, soziale und emotionale Reife sind hier wesentlicher als die intellektuellen Fähigkeiten. (Buchstaben und Zahlen usw. lernen i.d.R. alle Kinder auch recht schnell in der 1. Klasse, oder?)

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Re: neues gesetz zur einschulung...mit 5?

Antwort von Pozo am 17.06.2004, 21:07 Uhr

Ich finde das neue Gesetz wunderbar. Deutschland soll sich nicht dagegen währen ... es kommt sowieso! Ich wünsche das mein Sohn (geb. Mai 1999)im August eingeschult wird und gehe gerade die Untersuchungen und Gespräche durch. Leider habe ich zu Spät von diese Möglichkeit erfahren und mein Kind hat an das "Vorschuljahr" in Kindergarten nicht teilgenommen. Ich habe wenig Hoffnung jetzt, aber mindesten lass ich mir nicht von der Grundschulleitung gleich im ersten Telefonat sagen "es geht nicht, zu jung". Wichtig für Eltern die an eine vorzeitige Einschulung denken ist das die Kindergarten das mitgeteilt wird wenn das Kind 4 ist. So kommt es in die Vorschulgruppe und wird langsam über ein Jahr auf die Schule vorbereitet. Ich hoffe das in Zukunf mehrere Eltern diese Entscheidung treffen.

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