1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von SophiasPapa am 17.05.2022, 13:12 Uhr

Keine Masernimpfung

In unserem Kreis wird es gehandhabt: für die Personen, für die nicht die Fristverlängerung (31.7.2022) nach §20 Abs. 10 IfSG gilt, werden vom GA angeschrieben und aufgefordert innerhalb von 2 Wochen den Nachweis zu erbringen. Erfolgt dies nicht, wird mit Fristsetzung gemahnt und auf einen Bußgeldbescheid hingewiesen. Wird dies nicht nachgewiesen, wird ein niedriger Betrag festsetzt. Wird dieser gezahlt, erfolgt das gleiche Spiel wieder mit Fristsetzung und Festsetzung im Bußgeldbescheid (der Betrag wird immer höher). Wird nicht gezahlt, beginnt das Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

Dabei wird davon ausgegangen, dass 5-6 Bußgeldbescheide pro Jahr erfolgen können. Wenn man den max. Betrag (pro Bescheid) erreicht hat, wird es richtig teuer.

 
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