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Geschrieben von IgelMama am 02.07.2005, 14:04 Uhr

Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen

Mein Sohnemann (wird 5) geht z.Zt in einen Sprachheilkindergarten.Er spricht sehr undeutlich und mal ganz realistisch gesehn wird er bis zur Einschulung warscheinlich nicht viel besser sprechen (seine Mundmotorik ist sein Problem,er lüllt auch sehr viel,die Sprachtherapeutin und die Heilpädagogin im Kindergarten haben mir letzte Woche erst mitgeteilt,daß er aufgrund dessen erst noch dort im Kindergarten bleiben soll und evtl. dann später als I-Kind in einen I-Kindergarten wechseln könnte,ist aber nicht sicher).
Nun wollte ich mal fragen.Wie ist das bei ner Schuluntersuchung,kann ich demjenigen,der das macht (warscheinlich wohl ein Schularzt) darauf ansprechen,daß ich meinen Sohn gerne in die Sprachheilschule eingeschult hätte,oder hab ich dabei nichts zu sagen?
Hintergrund ist der,daß unsere Grundschule (meine Tochter geht dorthin) zwar eine Schule ist,die auch I-Kinder aufnimmt,aber die Gewaltbereitschaft einiger Schüler ist extrem hoch (meine Tochter wurde mehrmals regelrecht zusammengeprügelt,nur weil sie ne starke Brille trägt und ich habe Angst,daß meinem Sohn später ähnliches passiert,wegen seiner Sprache und es dann mit seiner Sprache noch schlimmer wird).
Mein Wunsch ist es auf jeden Fall,daß er in die Sprachheilschule geht.Mir ist das auch wichtig,weil er in einer großen Klasse aufgrund seiner Konzentrationsstörunge gar nicht zurecht käme (auch die I-Klassen haben an der Grundschule 20-24 Schüler und nur für ein paar Stunden in der Woche kommt eine zweite Lehrerin für die I-Kinder).Er hat zu den Sprachstörungen noch Wahrnehmungsstörungen und Konzentrations-und Aufmerksamkeitsstörungen (kein ADS,wurde schon getestet),die warscheinlich durch sein zwischenzeitlich vermindertes Hörvermögen verursacht wurden (sein Gehör ist jetzt kaum noch eingeschränkt,war aber zwischenzeitlich sehr eingeschränkt).

Tschau Marion

 
3 Antworten:

Re: Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen

Antwort von AndreaL am 02.07.2005, 20:34 Uhr

Hallo Marion,

also - die Sprachuntersuchung wird von der zuständigen Grundschule gemacht. Dabei kann eben eine Sprachstörung festgestellt werden. Da - wie bei Euch - aber schon einiges an Therapie läuft, ist es eher unwahrscheinlich, dass er zum Sprachförderunterricht gehen wird.

Jetzt zu der anderen Sache. Du kannst einen Antrag stellen auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und auch gleichzeitig den Wunsch äußern, dass Dein Sohn auf die Förderschule gehen soll. Am besten wäre es, Du rufst bei der zu Eurem Wohngebiet zugehörigen Sprachheilschule an und erkundigst Dich, wie Du genau vorgehen musst.

Prinzipiell steht der Elternwille in Nds. an allererster Stelle und wenn Du die Einschulung in die Förderschule willst, wird sich dem kaum jemand in den Weg stellen, wenn die Sprachbehinderungen so sind, wie Du es beschreibst. Aber wie gesagt - ruf' in der zuständigen Schule an, die wissen besser Bescheid als die Grundschulen, denen das ganze Überprüfungsverfahren oft ein Rätstel ist. Auf jeden Fall muss bei Deinem Sohn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Wie das im Einzelnen aussieht, kann ich Dir konkret nicht sagen. Ich bin zwar Sonderschullehrerin, aber in einem anderen FAchbereich!

Lieben Gruß

Andrea

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Danke :-)

Antwort von IgelMama am 04.07.2005, 11:32 Uhr

Ich druck mir das mal aus,daß ich es nicht vergesse.

Tschau IgelMama

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Re: Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen

Antwort von MamaMalZwei am 07.07.2005, 9:32 Uhr

Hallo, wir wohnen auch in Niedersachsen und hatten zwei Kinder an der Sprachheilschule. Du mußt den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogische Förderbedarfs bei eurer Grundschule stellen. Und dann würde ich auch noch Förderkommission beantragen, damit ihr bis zum Schluß mitbestimmen könnt, wo Euer Kind hinkommt (in den Antrag reinschreiben). Mit der Förderung an Sprachheilschulen haben wir gute Erfahrungen gemacht, die Tochter besucht bald das Gymnasium und der Sohn kommt jetzt zurück zur Grundschule. LG

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