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Geschrieben von nane973 am 17.04.2004, 17:33 Uhr

Eine Frage an anwesende Lehrerinnen!

Hallo zusammen,

wie ich weiter unten gelesen habe, sind auf dieser Site auch lehrer/-innen unterwegs :-)
Bin heute das erste mal in diesem Bereich des RuB´s und dachte mir, das mir hier jemand helfen kann.

Ich habe einen 7,5 J. alten Sohn, der seit Okt. wg eines Tagesklinik Aufenthalts die Schule nicht besucht. Wegen der Therapie die er macht, darf er zuhause nicht lernen. Sein Unterricht besteht aus 3 x wchtl. 45 Min an der Krankenhausschule. Die daraus ergebenden Schulaufgaben werden in der Tagesklinik gemacht.

Mein Sohn ist wg. ADHS in Behandlung gegangen. Während des Aufenthaltes wurde festgestellt, das er Autistische Züge hat. Eine eind. Diagnose als Autist möchte man ihm zu diesem Zeitpunkt nicht geben. Der Vedacht besteht aber weiterhin. Er war als Kann-Kind eingeschult worden da zu unserer Odysee auch die Diagnose Hochbegabung im Raum stand. Durch den langen Aufenthalt in der Tagesklinik habe ich Ihn zum Schuljahreswechsel in die 1. Klasse zurück geholt.

ABER er ist halt definitiv seit einem halben Jahr nicht mehr in der Regelbeschulung. Jetzt ziehen wir zum 1. Juli um. Er kommt dann in eine Schule, die aufgeteilt auf zwei Orte ist. 1. u. 2. Schuljahr der eine Ort. 2. u. 3. anderer Ort. Das klingt für mich eigentlich gut. Habe am Montag ein Gespräch mit dem Schuldirektor der dann zuständig ist.

Meine Fragen nun:

1. Welchen Schulischen Stand müßte er haben (in Niedersachsen), damit er nicht gleich wieder den Mut und die Lust an der Schule verliert. Ein bischen sitzt mir hier im Nacken, das seine Schwester dieses Jahr eingeschult wird.

2. Wie kann/muß/soll ich den Schuldirektor ansprechen und ihm die speziellen Schwierigkeiten von Yannick zu vermitteln. Mit "autistischen" Kindern haben im ländl. Gebieten die Lehrkräfte halt wenig Erfahrung, wie auch, wenn selbst ich keine habe.

Vor den Ferien wurden schon der regionale Schuldirektor informiert, das Yannick "Sonderbedarf" benötigt. Dieser ist für den neuen Bezirk aber nicht zuständig. Yannick wird auch noch bis Juli in der Tagesklinik bleiben müssen.

Kann mir jemand helfen, was ich hier machen kann, beachten muß, selber helfen kann ohne das es richtiges "lernen" nach Lehrplan ist.

Sorry, das es so lang wurde.

LG. Marlene

P.S.
Die Lehrerin, die bis Okt. zuständig war, ist echt super gewesen. Hat sich klasse auf Yannick eingestellt. Und das ohne die jetztige "Diagnose". Ich bete, das es an der neuen Schule auch so ist, habe aber ein bischen Angst, da ich mein Terretorium verlasse. (Die zur Zeit zuständige Schule habe ich schon als Kind besucht :-) . Einige Lehrer/-innen aus meiner Zeit gibt es sogar noch)

 
2 Antworten:

Wenn dein Sohn an der Tagesklinik "beschult" wird,

Antwort von KH am 18.04.2004, 19:23 Uhr

solltest du mit der dortigen Lehrkraft deine Fragen besprechen und dann zum Rektor der neuen Schule gehen. Außerdem solltest du auch da Einverstädnis geben, dass die Lehrkräfte sich austauschen. Im übrigen haben auch die Lehrkräfte im städtischen Raum keine Ahnung von Autismus, nicht mehr und nicht weniger als die im ländlichen Raum. Ich würde halt ganz offen reden mit dem Schuldirektor. Vom Alter her würde ich sagen erste oder zweite Klasse. Wie gesagt, sprich mit der Krankenhausschule darüber, wie es weitergehen soll, Ferndiagnosen lassen sich keine stellen.

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Re: Wenn dein Sohn an der Tagesklinik

Antwort von nane973 am 18.04.2004, 22:17 Uhr

Hallo KH,

eine Ferndiagnose wollte ich auch gar nicht haben. Ein direkter Austausch mit der Lehrerin war so kurzfristig nicht mehr möglich. Die Lehrerinnen die für meinen Sohn in der Tagesklinik zuständig sind haben den aktuellen Stand den Ärzten mitgeteil, die wiederum mich informiert haben. Auf welchem Stand er ist, weiß ich. Auf welchem er sein müßte nicht. Dazu wollen die sich irgendwie nicht direkt äußern, da die schulischen ansprüche nicht im vordergrund stehen, die Therapie aber schon. M.E. hat er zumindest den Stand der ersten Klasse hier vor Ort, das reicht mir. Ich habe nur Angst, das in der neuen Umgebung die Schüler in der jetztigen ersten klasse weiter sind, und ich möchte ihn nicht im Sommer mit seiner Schwester neu einschulen lassen. Ich dachte, das es bestimmte Kriterien gibt, die allgemeingültig sind?
Naja, ich werd morgen schon das richtige machen!

Danke und LG

Marlene

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