Vornamen

Vornamen

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von JaMe am 18.04.2014, 22:04 Uhr

unisexname?

Nein, man muss keine ZN zu Unisexnamen vergeben. Das wird immer wieder falsch weitergegeben. Selbst von Standesbeamten selber. Hier gibt es ein informatives Gerichtsurteil, dass sich genau mit diesem Thema beschäftigt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Darin steht in der Begründung unter anderem:

"aa) Der Gesetzgeber hat weder ausdrücklich noch immanent einen Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht dem Personenstandsrecht entnehmen. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG sind zwar Vornamen und nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG das Geschlecht eines Kindes in das Geburtsregister einzutragen. Hieraus folgt indes keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen. Soweit sich das Amtsgericht auf die Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden gestützt hat, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter."

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Wann ist Ihr Entbindungstermin ..? In diesen 12 Foren für die Schwangerschaft
finden Sie andere schwangere Frauen, die auch in Ihrem Monat entbinden:
Schwangerschaftsforen
  * Januar * März * Mai * Juli * September * November
  * Februar * April * Juni * August * Oktober * Dezember
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.