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Geschrieben von Trini am 06.07.2017, 12:57 Uhr

Rein Arbeitsrechtlich....

sind über 10 Stunden Arbeit pro Tag (plus 45 Minuten Pause) und mehr als 40 Stunden pro Woche auch für Praktikanten nicht zulässig.

Für Feiertage und Wochenenden muss Freizeitausgleich gewährt werden.

D.h. sie sollte in den vier Wochen nicht über 160 Stunden arbeiten.

Kann sie die Vertretungslehrerin nicht über das Sekretariat der Schule kontaktieren??

Trini

 
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