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Geschrieben von Lillimax am 06.02.2024, 16:51 Uhr

Input Kostgeld

Hallo,

ich musste in der Ausbildung nichts zu Hause abgeben, obwohl ich noch zu Hause gewohnt habe. Wenn ein Kind nur am WE kommt, wäre es für mich sowieso ein Gast, und da ist klar, dass nichts bezahlt werden muss.

Meine Tochter studiert in einer anderen Stadt und kriegt daher Unterhalt von uns. Mein Sohn macht gerade ein FJS und bekommt dort 500 EUR, von denen er auch nichts abgeben muss. Wir bezahlen weiterhin alles, auch Kleidung, Fitness-Studio, Gitarrenunterricht usw.

Sein FSJ-Geld verwendet er aber für Extras: Kino, Fastfood, Pizzeria mit Freunden, ein Techno-Konzert mit Zeltplatzgebühr, Reisen, Musik-Equipment oder das x-te Paar Sneaker, das er nicht braucht, bezahlt er selbst.

Ich wollte noch was zum Kindergeld sagen. Das Kindergeld ist NICHT fürs Kind gedacht, sondern es ist eine Hilfe für Eltern. Es gehört den Eltern und soll sie bei den Kosten, die durch ein Kind immer entstehen, etwas entlasten.

Deshalb haben auch volljährige Kinder keinen Anspruch darauf, auch wenn manche Eltern dem Kind das Geld überlassen (das ist dann eine Form von Unterhalt). Und umgekehrt ist es kein Beitrag und keine Abgabe des Kindes, wenn die Eltern das Kindergeld einbehalten. Sondern es steht der Mutter zu.

LG

 
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