Über 18 ...

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von dhana  am 03.02.2024, 15:19 Uhr

Input Kostgeld

Hallo,

solange meine Söhne noch in Ausbildung waren bzw. sind, haben wir nichts verlangt - dafür aber auch das Kindergeld behalten. Mein Mittlerer ist inzwischen mit der Ausbildung fertig - da er aber beruflich viel unterwegs ist, hat er sich gegen eine eigene Wohnung entschieden - er genießt den Familienanschluss dann doch wieder.
Geldmässig haben wir uns geeinigt, das er uns das "Kindergeld" weiterzahlt. Dafür sind Kost und Logis frei.
Die beiden anderen stecken noch im Studium bzw. Schule - die müssen nichts zuhause abgeben, obwohl beide Ü18 sind. Aber ich habe kein schlechtes Gewissen, wenn mein Mittlerer, der ja voll verdient und das auch nicht schlecht, seinen Teil mit beiträgt.

Gruß Dhana

 
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