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Geschrieben von lol am 20.09.2015, 19:54 Uhr

Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Hallo zusammen,

wie lange darf ein 14 Jähriger alleine weg bleiben?
(Es ist Stadtfest).

Vielen Dank

LG

 
21 Antworten:

So lange...

Antwort von Trini am 20.09.2015, 20:23 Uhr

wie du es erlaubst.
Nur in Restaurants, Kinos darf er nur bis 22 Uhr.

Trini

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Re: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Antwort von line1 am 21.09.2015, 8:17 Uhr

Er darf auch in der Öffentlichkeit nur bis 22.00 Uhr alleine raus.

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Falsch

Antwort von Trini am 21.09.2015, 8:30 Uhr

http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49296654/jugendschutzgesetz-2015-ausgang-aber-wie-lange-.html

http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5

Wie lenge ein Kind "draußen" sein darf, ist nicht durch das Jugendschutzgesetz geregelt.

Trini

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Re: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Antwort von Birgit67 am 21.09.2015, 9:24 Uhr

na ja- die Frage ist eher wie läuft das Stadtfest. Wenn ich an unseres Denke da hatte ich schon gerne dass mein 14-jähriger spätestens 22.00 Uhr zu Hause ist - weil die Jungs mit den massen an Betrunkenen nicht unbedingt klar kommen wenn sie angepöbelt werden - und 14-jährige sehen ja nicht immer aus wie 14-jährige.

Und auch bei diesen Veranstaltungen zählt glaube ich der Jugendschutz - ist zwar im Freien aber die Bewirtung halt auch - bin mir aber nicht ganz so sicher.

Ansonsten wenn er nur in der Freizeit mit seinen Freunden unterwegs ist sie nirgendwo einkehren können sie draußen sein so lange sie wollen.

Gruß Birgit

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Re: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Antwort von Caot am 21.09.2015, 10:38 Uhr

Ich beziehe mich jetzt mal nicht auf gesetzliche Vorgaben, ich bin da eh wohl etwas anders als Andere. Bei uns ist klar 22 Uhr Schluß, wenn keine erwachsene Begleitperson dabei ist.

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Da musst Du doch glatt den Veranstalter, also die Stadt, fragen...

Antwort von Sodapop am 21.09.2015, 11:02 Uhr

So gibt es für das Oktoberfest München ganz klar die Angabe, dass der Besuch des Oktoberfestes für Jugendliche unter 16 Jahren nach 20.00 Uhr nurnoch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet ist.

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Themen/Wir-ueber-uns/Aktuelles/Wiesntipps.html

Wenn eure Stadt da keine Vorgaben macht, so dürfen die Kinder bis Ende auf dem Festgelände bleiben, allerdings nicht in den Bierzelten. Hier greift wieder das Jugendschutzgesetz.

Grüße
Sodapop

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Wie lange hast Du denn ein gutes Gewissen ?

Antwort von Ellert am 21.09.2015, 13:00 Uhr

huhu

ich würde meine 14Jährige nur im Hellen hinlassen ausser sie ist mit den geschwistern ( erwachsen) unterwegs
weil je nach Fest es garnicht so ungefährlich sein kann mit all den Besoffenen.
Ob sie das dürfte oder nicht, ich hätte kein gutes Gefühl dabei ( ist aber auch ein Mädchen)
Mit vertrauen in sein Kind hat das nichts zu tun, so klein und zierlich die sind, wehren können sie sich nicht wenn was ist

dagmar

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Re: Wie lange hast Du denn ein gutes Gewissen ?

Antwort von bea+Michelle am 21.09.2015, 14:41 Uhr

hier ist aktuell großer kirmes. meine (14) war am Samstag mit freunden bis 24:00, weil a. meine erw. tochter auch dort war und b.ebenfalls von einer Freundin die Eltern, die sie dann auch mit nach Hause genommen haben

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Re: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Antwort von line1 am 21.09.2015, 15:06 Uhr

Mein Sohn (17) und seine Freunde wurden nachts um 0.30 Uhr von Polizisten angehalten. Da sie noch keine 18 sind legte ihnen der Polizist nahe, sofort nach Hause zu fahren, würden Sie nochmals erwischt, kämen Sie mit zur Polizei und ich hätte ihn abholen müssen. Gesetzt sagt aus, unter 18 bis 24.00 Uhr draussen.

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Das Gesetz möchte ich mal bitte sehen....

Antwort von Sodapop am 21.09.2015, 15:17 Uhr

Grüße
Sodapop

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ich auch...

Antwort von wesermami am 21.09.2015, 15:43 Uhr

Hab eine fast 15 und eine 17 jährige zuhause...die kennen sich bestens aus wenn es darum geht wegbleiben zu können;-)

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Re: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Antwort von Annna am 21.09.2015, 22:43 Uhr

Hallo,

ich würde meinen 14-jährigen Sohn tagsüber so lange draussen lassen wie er möchte, aber ich würde Zeiten festsetzen, wann er abends zuhause sein muss. Das wäre bei mir um ca. 20 Uhr im Sommer vielleicht eine Stunde länger. Mein Sohn ist zwar noch nicht 14, aber er ist sowieso die meiste Zeit nur zuhause und spielt an seiner Konsole oder lernt ab und zu für die Schule.
Ich würde also wie gesagt feste Zeiten abmachen ab wann er raus gehen darf und wann er zuhause sein muss.

LG Anna

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Re: Das Gesetz möchte ich mal bitte sehen....

Antwort von line1 am 22.09.2015, 7:34 Uhr

Stimmt, da finde ich nichts. Ist ja komisch. Da hab ich mich geirrt. Tschuldigung.
Aber schon komisch, dass sich dann eigentlich jeder Jugendliche die ganze Nacht in der Stadt rumtreiben könnte.

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Das liegt daran, dass es mal Zeiten gab, in denen die Eltern regelten...

Antwort von Sodapop am 22.09.2015, 10:37 Uhr

und nicht der Staat.

Die Eltern dürfen natürlich ganz klar sagen, dass der noch nicht Erwachsene zur Uhrzeit XXX daheim sein muss.

Aber es ist noch (?) nicht - und gottseidank - die Aufgabe des Staates, bzw. Polizei.


Grüße
Sodapop

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Re: Das liegt daran, dass es mal Zeiten gab, in denen die Eltern regelten...

Antwort von RR am 24.09.2015, 8:58 Uhr

Hallo

http://www.jugendschutz-gesetz.de/

natürlich legt das Gesetz Zeiten fest zu denen sie nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen sein dürfen. Private Feten zählen da nicht dazu.

viele Grüße

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Und welcher § ist deiner Meinung nach zuständig?

Antwort von Sodapop am 24.09.2015, 9:09 Uhr

Der für öffentliche Tanzveranstaltungen? Oder der für Gaststätten? Oder gar der für einen jugendgefährdenden Ort?

Grüße
Sodapop

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Re: Und welcher § ist deiner Meinung nach zuständig?

Antwort von RR am 24.09.2015, 10:31 Uhr

Hallo
ich denke beim Stadtfest der für Tanzveranstaltungen ??? Kommt natürlich aufs Fest an.....

viele Grüße

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Nö...

Antwort von Sodapop am 24.09.2015, 13:09 Uhr

Ein Stadtfest ist keine öffentliche Tanzveranstaltung.

Grüße
Sodapop

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Definition öffentliche Tanzveranstaltung:

Antwort von Sodapop am 24.09.2015, 13:10 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen im Sinne dieser Vorschrift sind alle gewerblichen oder nicht gewerblichen Veranstaltungen mit Tanzgelegenheit in Räumen oder im Freien, die nicht einem begrenzten, bekannten Personenkreis vorbehalten sind. Öffentlich ist eine Tanzveranstaltung vereinfacht gesagt also immer dann, wenn jedermann Zutritt hat. Wird dagegen bei passender Musik in der Öffentlichkeit spontan getanzt, ohne dass dies vom Veranstalter vorgesehen ist oder er dazu animiert, wie etwa bei Volksfesten, so wird die Veranstaltung dadurch allerdings nicht bereits zur Tanzveranstaltung.

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Re: Wie lange...

Antwort von barnie am 27.09.2015, 14:50 Uhr

Grundsätzlich gilt, dass die Eltern entscheiden, wie lange sein Kind unter 18 Jahren draußen bleiben darf (Stadtfest, etc.). Aber nach 24 Uhr hat ein Jugendlicher unter 18 nicht mehr alleine draußen zu sein. Findet die Polizei die Person auf, ermahnt diese die Person, unverzüglich nach Hause zu gehen. Bei nochmaligem antreffen kann die Polizei die Person mit zur Wache nehmen und die Eltern werden verständigt.
Für Kino, Gaststätten und Disco gilt 14 bis 16 Jahre bis 22 Uhr. 16-17 Jahre bis 24 Uhr.

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Ab wann darf denn ein Jugendlicher unter 18 Jahren dann wieder alleine auf die Strasse?

Antwort von Sodapop am 29.09.2015, 13:18 Uhr

Grüße
Sodapop

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