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Geschrieben von Ebba am 09.09.2015, 15:24 Uhr

Ü 18

naja, die Vollendung des 18. LJ als Zeitpunkt für die Volljährigkeit zu wählen hat ja auch etwas "willkürliches". Immerhin wurden junge MensChen bis 1974 erst mit 21 volljährig. Auch wird nicht jeder Straftäter vom Gericht mit 18 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Wir reif und selbstständig ein junger Erwachsener ist lässt sich nicht immer ausschließlich am Alter festmachen und ob eine schwierige Situation alleine bewältigt werden kann und soll oder nicht würde ich daher auch nicht ausschließlich vom Alter abhängig machen.

Wenn ich also den Eindruck hätte, dass mein volljähriges Kind mit einer Situation nicht klar kommt und es mich um Rat und Hilfe bittet, dann würde ich ihm damit auch zur Seite stehen, ebenso wie einpasst Tage oder Wochen zuvor, als es noch minderjährig war und übrigens wie auch meinem Partner, Familie oder Freunden. Ob man sich erfolgreich durchsetzen kann ist von vielen Umständen abhängig, auch zB wie sehr man selbst ge-/betroffen ist. Da kann es schon sehr hilfreich sein, wenn ein Dritter und seien es die Eltern und nicht gleich zB ein Rechtsanwalt eingreifen.

 
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