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Geschrieben von 32+4 am 10.10.2016, 13:33 Uhr

Su musst einen Freistellungsauftrag einrichten owt

der liegt dort rum seit ende 2015

genau wie bei der sparkasse

inkl. steuer id



kontoführungsgebühren waren wohl ein versehen. kapitalertragssteuer...ja da muss dann eine steuererklärung gemacht werden. auftrag liegt aber vor... grmpf

natürlich könnte man jetzt sagen, das bissl steuer ist den aufwand nicht wert. aber hier gehts um ein kinderkonto und der auftrag lag vor.

 
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