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Geschrieben von AniMi13 am 06.03.2013, 7:17 Uhr

Steuerklassenwechsel

Hallo,hoffe ihr könnt mir helfen:

Hier die Eckdaten:
Ich werde kommende Woche heiraten - und voraussichtlich ET 15.6.

Dh nach Eheschließung Steuerklasse 4/4 automatisch und nach Geburt 3/5 (da ich nur Elterngeld beziehen werde) oder wie löst man das am Besten?!??!?

Bin grad ziemlich hilflos!

 
6 Antworten:

Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von daniela261981 am 06.03.2013, 7:21 Uhr

wenn du nicht arbeiten gehst natürlich 3/5 haben wir auch so solltest du dann wieder arbeiten und er verdienst von euch beiden ungefär gleich sein dann kannst du wechseln auf 4/4 das geht einmal im jahr.

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Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von sirosa am 06.03.2013, 7:23 Uhr

Du kannst nur 1x pro Jahr die Steuerklasse wechseln. "Automatisch" wird da nichts eingestellt, sondern du musst melden wie es sein soll. 4/4 lohnt sich, wenn ihr beide in etwa gleich verdient, 3/5 wenn einer von euch deutlich mehr verdient.

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Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von AniMi13 am 06.03.2013, 8:58 Uhr

vielen lieben Dank Euch!

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Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von SEAGLD am 06.03.2013, 9:00 Uhr

Wenn Du gar nichts machst bleibt ihr beide erst mal in 1/1 - vorausgesetzt keiner von Euch beiden ist momentan alleinerziehend.
Bis zum Ende des Jahres würde das auch so bleiben, und daran ist im Grunde auch nichts auszusetzten bis auf dass man ein wenig weniger Geld bekommt - ist aber nur maginal.
Letzlich zahlt ihr die Steuern die ihr zahlen müsst, so ihr eine Steuererklärung macht (was bei 3/5 obligatorisch ist). Wenn ihr dann zuviel vorausgezahlt habt, dann bekommt ihr was wieder (jenachdem eben viel oder weniger). Wenn Ihr zuwenig gezahlt habt, dann müsst ihr nachzahlen.
Zu wenig zahlen kommt in Steuerklasse 1, 2, 4, 5 und 6 im Grunde nicht vor. In Steuerklasse 3 aber schon! Von daher sollte man die wirklich nur wählen wenn man sehr unterschiedlich verdient (habe mal gelesen der Unterschied sollte ungefähr 2/3 (St.Kl. 3) & 1/3 (St.Kl. 5) sein.
Und man sollte das im Auge behalten und sich ggf. Gelder zurücklegen - gerade wenn man Lohnersatzleitungen wie EG bezieht!


LG Sabine

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Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von lany am 06.03.2013, 10:09 Uhr

hey,

steht ja schon da den steuerklassenwechsel musst du beantragen und das geht auch nur 1 mal im Jahr. Verdient ein partner deutlich mehr als der andere ist 3/5 die günstigste vaiante. Bis zur geburt die 4/4 zu behalten macht auch sinn da das elterngeld an deinem Netto berechnet wird. Zu bedenken ist allerdinga auch das wenn ihr wechselt und dein Mann in 3 rutscht ihr am jahresende mit der einkommensteuer wohlmöglich nachteile haben werden. Das Elterngeld ist zwar an sich steuerfrei liegt aber unter proggressionsvorbehalt. Es erhöht also anteilig das Familieneinkommen und somit letzlich auch die zu zahlende Steuer.

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Re: Steuerklassenwechsel

Antwort von speedy am 07.03.2013, 10:00 Uhr

Hi,
gerade bei deiner Situation gibt es einiges zu beachten:
Nach der Hochzeit ändert sich automatisch gar nichts, du kannst also durchaus bis zum Jahresende oder zumindest bis Ende MuSchu in der Stkl. 1 bleiben - macht bei euch auch Sinn so, denn mit der 1 fährst du re. günstig (anders als in 5), zumindest gleichwertig zur Kl. 4.

Da sich das EG nach dem Netto-Einkommen errechnet, solltest du jetzt alles dransetzen, dieses bis zum ET noch zu erhöhen. Hast du z.B. einen Fahrtweg zum Arbeitsplatz od. sonstige Werbungskosten? Dann reiche schleunigst einen Steuerfreibetrag ein, der mindert die monatl. Steuerlast und erhöht damit dein Nettoeinkommen.

Dabei bleibst du bis zum Ende des MuSchu (wichtig, denn auch der AG-Zuschuss zum MuSchaftsgeld errechnet sich aus deinem Nettogehalt der letzten 3 Monate. Manche AG ermitteln den Zuschuss aber aus dem fiktiven Gehalt während des MuSchu, daher in der günstigen Steuerklasse bleiben bis zum Ende des MuSchu).

Nach Ende des MuSchu könnt ihr dann die St.klassen wechseln, er in 3, du in 5, das hat dann keinen Einfluss mehr aufs EG. Beachtet aber, dass das EG unter den Progressionsvorbehalt fällt, d.h. es ist u.U. sinnvoll, für die Jahre, in denen EG bezogen wurde, getrennte Veranlagung zur Steuer zu wählen. Unterm Strich kommt dabei meist mehr raus. Da lohnt es sich auch schon mal, frühzeitig einen Steuerberater zu fragen, der das dann für euch durchrechnen kann.

Gruß, Speedy

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