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Geschrieben von Charlie+Lola am 16.08.2015, 8:26 Uhr

So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

hinnehmen?

Wir haben uns nach über 20 Jahren doch tatsächlich mal einen neuen Fernseher gegönnt.
Nach 8 Wochen ist dieser aber leider nicht mehr zu nutzen da sich dort täglich die Sender neu umgestellt haben.

Jetzt ist mein Mann gestern frohen Mutes mit Fernseher zu Real und wollte einen Ersatz besorgen (laut unserer eigenen Recherche steht uns das zu, aber wir sind ja auch nur Dummies und fähig selber einigermaßen seriös zu googlen) und wurde derart beschimpft und abgewiesen das es einem die Schuhe auszieht.

Für Montag habe ich die Nummer vom Fillialleiter und werde mich da nochmal dransetzen.

Jetzt hoffe ich das mir die Experten hier helfen können, denn ich habe unabhängig vom Mann auf zwei unabhängigen Seiten herrausgefunden das ich nach der Nutzungsdauer das Recht habe das der Fernseher ersetzt wird, und bin gespannt ob wir richtig liegen...............lg

 
18 Antworten:

Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Antwort von pupsi78 am 16.08.2015, 11:34 Uhr

Real ist in Sachen Reklamation und Umtausch eine Katastrophe. Die Mitarbeiter haben Null Ahnung, sind schlecht geschult und wollen einen für dumm verkaufen.
Hab das Theater mit einem Tablet und einem Staubsauger durch.

Also fakt ist, das du dem Händler ein 2- maliges Reperaturrecht einräumen musst.
Du musst das Teil quasi zu Real bringen und die schicken das ein.
Dauert bis zu 8!!! Wochen.

Danach kannst du erst dein Geld zurück verlangen. Und selbst da mosern die rum und wollen auf ihr Recht beharren.

Ich kaufe bei Real grundsätzlich keine Ekektroartikel mehr, weils da immer Stress gibt.

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und ich achte immer real wäre da kulant - Amazon ist super beim Reklamation

Antwort von Ellert am 16.08.2015, 12:02 Uhr

da habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht !

dagmar

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genau

Antwort von Limba am 16.08.2015, 12:32 Uhr

hilft jetzt nicht, aber für die Zukunft kann ich den Kauf von elektronischen Geräten bei amazon nur empfehlen. Wir hatten einmal ein riesen Theater mit einem Smartphone das wir in einem Elektronik-Großmarkt gekauft haben. Zum Schluß haben wir dann einen Gutschein für das defekte Gerät bekommen, das dauerte aber viele Wochen und noch mehr Nerven, Telefonate, Faxe, Mails ....

Seither bestelle ich alle Geräte nur noch bei amazon, deren Umgang mit defekten Geräten ist wirklich sehr kulant, schnell und zuvorkommend.

Das ist mir dann auch ein evtl. Mehrpreis beim Kauf wert.

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wo steht das ich das muß? im BGB steht eben was anderes......aber ihr habt Recht

Antwort von Charlie+Lola am 16.08.2015, 13:54 Uhr

bei Real kaufen wir nie wieder etwas elektronisches.

Die waren so unfreundlich, und mein Mann ist wirklich nicht schnell aus der Ruhe zu bringen.
Der war am toben als er mit Fernseher wieder zurückkam ;-)

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Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Antwort von Bengelengelmama am 16.08.2015, 14:02 Uhr

du musst dem Händler ein 2maliges Nachbesserungsrecht gewähren

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Aber wo steht das?

Antwort von Charlie+Lola am 16.08.2015, 14:03 Uhr

dazu finde ich nichts handfestes.....

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Hilft das?

Antwort von beated am 16.08.2015, 14:11 Uhr

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nachbesserung

Ich plädiere auch für Amazon.

Rasenmäher hatten wir letzten Sommer.
Klappte wunderbar bei einer Werkstatt vor Ort und Amazon hat gezahlt.
Fotoapparat hatte ich auch schon , wurde komplett erstattet mit Neupreis, weil nicht reparabel.

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Hier:

Antwort von pupsi78 am 16.08.2015, 14:17 Uhr

Welche Rechte gelten bei Mängeln?
 
Wenn die Kaufsache einen Mangel hat und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist („Gewährleistungsfall“), kann der Käufer nicht ohne weiteres verlangen, daß Verkäufer ihm die Kosten einer Reparatur erstattet. Vielmehr muß der Käufer dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben, und zwar i.d.R. sogar zweimal (ausnahmsweise nur einmal, wenn schon bei Vertragsschluß klar war, daß jeder Mangel sofort behoben werden muß, und ausnahmsweise gar nicht, wenn der Verkäufer die Gewährleistung kategorisch verweigert).
 
Diese Mängelbeseitigung nennt der Gesetzgeber „Nacherfüllung“. Sie ist das vorrangige Gewährleistungsrecht des Käufers. Der Käufer kann dabei wählen zwischen zwei Formen der Mängelbeseitigung („Nacherfüllung“):
Reparatur der vorhandenen Sache oder
Lieferung einer neuen Sache.
Ausnahmsweise darf der Verkäufer die gewählte Variante ablehnen, wenn sie völlig unwirtschaftlich ist.
 
Erst wenn er dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, darf der Käufer den Kaufgegenstand reparieren lassen und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen. Wahlweise kann er:
vom Vertrag zurücktreten,
eine Preisminderung verlangen oder
Schadenersatz verlangen.
Die Wahl unter diesen Rechten ist keineswegs leicht, und sie ist bindend. Im Zweifelsfalle sollte man sich professionell beraten lassen.

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Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Antwort von Mehtab am 16.08.2015, 21:09 Uhr

Hallo,

der Verkäufer darf Nachbessern. Ich denke niemand würde diesen Fernsehapparat einfach zurücknehmen. Was sollen die denn damit tun? Als neu können sie ihn nicht mehr verkaufen.

Mein Loewe-Fernsehapparat wurde am Freitag abgeholt, nachdem mir nach drei erfolglosen Reparaturversuchen der Kragen geplatzt ist und ich von Saturn den Kaufpreis zurückverlangt habe. Ich hatte vorher eine Anwaltshotline angerufen, da ich nicht mehr wußte, was ich noch machen sollte. Ich habe diesen Fernsehapparat nun schon eineinhalb Jahre. Wenn ich jetzt nicht schnell bin, dann läuft wieder die Gewährleistungsfrist ab und ich kann das Ding wegschmeißen. Der Fernsehapparat schaltet sich mittendrin einfach ab. Manchmal merkt er es und schaltet sich wieder selbst ein und manchmal hat er sich so verheddert, dass ich ihn ganz ausschalten, vom Stromnetz nehmen, und dann wieder einschalten muss. Das will ich auf Dauer nicht so hinnehmen.

Bei meiner Laura Star Bügelstation war es genauso. Die reparierten und reparierten die ganze Garantiezeit dieses Schrottbügeleisen, das von Anfang an nie funktioniert hatte. Nun ist die Garantiezeit abgelaufen und ich muss es wegschmeißen und 600,00 Euro in die Tonne kloppen, weil es einfach kaputt ist. Irgendwie bräuchte ich ständig einen Anwalt. Wenn das mit dem Fernsehapparat wieder nicht funktioniert, dann muss ich auch zu einem Anwalt gehen, denn ich kann es mir nicht leisten, den teuren Loewe-Fernsehapparat nach zwei Jahren einfach zu entsorgen. Vor Ablauf der Garantiezeit muss ich Klage erheben hat die Rechtsanwältin am Telefon gesagt, denn nur eine Klage unterbricht die Verjährungsfrist.

Allerdings hat der Herr vom Loewe-Kundendienst selbstversändlich ein Austauschgerät mitgebracht. Ein ganz neues Modell, das auch noch funktioniert. Nun muss ich halt warten, wie es mit meinem mangelhaften Fernsehapparat weitergeht.

Viele Grüße

Mehtab

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Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 9:45 Uhr

da ich innherhalb der ersten 6 Monate liege.
Somit liegt ein Sachmangel vor und ich kann Ersatz verlangen da davon auszugehen ist das ich ein defektes Gerät erhalten habe.

Real könnte jetzt noch sagen das es für ihn unverhältnismäßig schwer ist einen zu stellen.......schauen wir mal.

Die Kundenbetreuung ist jetzt dran..........

Wenn es hart auf hart kommt wäre es für uns vermutlich aussichtslos und auch nicht für uns von Vorteil das durchboxen zu wollen.
Denn wenn die 6 Monate um sind haben wir gar nicht mehr die Möglichkeit da vom Kaufvertrag zurückzutreten so wie ich die Beratung verstanden habe..

Die hätten wir wenn der Fernseher das zweite Mal eingeschickt wäre...........schauen wir mal was die nächste Hotline sagt.
Die Dame von Real meldet sich und dann sehen wir weiter.

ABER: Grundsätzlich hat man das Recht auf Ausstausch.....und natürlich sollte man das auch erstmal versuchen durchzusetzen.

lg

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Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche

Antwort von Mehtab am 17.08.2015, 10:49 Uhr

Hallo,

gib bitte Bescheid, wie es bei dir weitergeht. Ich warte jetzt ja gerade, weil mein gutes Stück gerade bei Loewe in der Werkstatt ist.

Man kann schon versuchen etwas durchzusetzen, aber ich glaube, es war noch nie so schwer wie jetzt zu seinem Recht zu kommen. Die verkaufen großflächig Schrott und dann kannst du zusehen, wie du dein Geld zurück oder das kaputte Ding repariert bekommst. Ich hatte auch an Saturn geschrieben, dass ich mein Geld zurückmöchte, aber bei der Summe will das Loewe, respektive Saturn, nicht. Ich weiß nicht, was ich mache, wenn der blöde Fernsehapparat wieder nicht funktioniert, wenn er zurückkommt. Der Austauschgerät funktioniert einwandfrei. Nur wollen die den natürlich wieder zurück, weil es das neuere Modell ist.

Das war jetzt das vierte Mal, das ich den Loewe-Fachmann bei mir zu Hause hatte, und jedes Mal dauert es Stunden. Das Ding muss von der Wandhalterung abmontiert werden und ich vergesse auch dauernd, wie das geht, dann wurde früher immer versucht zu reparieren. Dieses Mal wurde er gleich eingepackt und der neue Fernseher gebracht. Dann begann wieder diese Einstellerei. In vierzehn Tagen dann das Gleiche wieder, wenn mein altes Gerät wieder kommt.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche

Antwort von speedy am 17.08.2015, 11:19 Uhr

Nein, ganz so einfach ist das nicht. Es wird angenommen, dass der Fehler schon bei der Auslieferung vorlag, also ist der VK in der Beweispflicht. Du kannst den VK auffordern nach § 439 Abs. 1 BGB entweder zu reparieren oder neu zu liefern. Erst wenn das fehlschlägt (d.h. z.B. es gelingt in 2 Versuchen nicht, den Fehler zu beheben), dann hast du als Kunde eine Wahlmöglichkeit aus § 437 BGB.

In der Zeit, wo der VK das Gerät einschickt oder repariert, hast du übrigens keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät, das machen nur sehr kulante Einzelhändler.

Gruß, Speedy

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nach der zweiten Nachbesserung darfst du ein Neues Gerät verlangen

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 11:20 Uhr

..........also innerhalb der 6 Monate jedenfalls.

Ja, schauen wir mal.

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ich hab da mit cyberport die schlimmsten Erfahrungen

Antwort von Ellert am 17.08.2015, 11:43 Uhr

defekte Kamera,
nie ersetzt bekommen
ich hätte mit schlechtem zumachen Wasser reingelassen
(tauchgeeignete Kamera beim ersten Schnorcheln schon defekt)
die hatten ne Werkstatt die frank und frei behauptete das wäre meine Schuld gewesen.

bei Amazon hatte ich nen ähnlichen Fall, die haben nach Monaten die Kamera sofort getauscht

dagmar

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ja, ich will ja eine Neulieferung.........nichts anderes habe ich geschrieben

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 12:01 Uhr

...

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ich boykotiere eigentlich Amazon, aber nach der Nummer werde ich so selten wie wir elek-

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 16:17 Uhr

tronisches kaufen da wohl eine Ausnahme machen und halt Elektronik dort kaufen.

Oder halt beim Fachhändler, nur das können wir uns nicht leisten. Das ist das Problem.....

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Real hat grade angerufen - Sie erstatten das Geld und wir können morgen vom Kauf

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 16:18 Uhr

zurücktreten :-)

Endlich auch mal was gutes..........

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super

Antwort von Ellert am 17.08.2015, 17:13 Uhr

dagmar

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