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von Leena  am 05.03.2017, 11:11 Uhr

Fahrtkosten bei Behinderung...

Bei Behinderten oder auch behinderten Kindern, die Merkzeichen aG oder H haben, können Fahrten bis zu 15.000 km / Jahr steuerlich geltend gemacht werden, das wären 15.000 km x 0,30 €/km = 4.500 €. Da fällt dann eben alles drunter, was so anfällt und was wegen der Behinderung mehr oder weniger zwingend mit dem Pkw gemacht werden muss...

Kommt auf den Bearbeiter an, ob die 15.000 km pauschal anerkannt werden oder ob man eine (mehr oder weniger grobe) Aufstellung haben möchte, wie sich die Fahrleistung zusammen setzt... Allerdings wird das in die Beträge eingerechnet, die sich nur dann steuerlich auswirken, wenn die jeweilige zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.

 
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