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Geschrieben von sarahT am 07.04.2018, 17:10 Uhr

Elterngeld Anrechnung bei Alg2

Bei der Regelung, die du meinst, geht es um den Teil des Elterngeldes, der sich auf das vorherige Einkommen bezieht. In deinem Fall 100€. Dies müsste theoretisch anrechnungsfrei sein.
Du bekommst aber Basiselterngeld, quasi den Grundbetrag Elterngeld, den jede bekommt, ob sie arbeiten war oder nicht. Dieser beträgt 300€ und wird immer gezahlt. Du bekommst ihn, weil dein Elterngeldanspruch aus deiner Beschäftigung weit unter den 300€ liegt. Die Elterngeldstelle stockt quasi auf.
Es heißt aber im Gegenzug nicht, nur weil du für ein paar wenige Euro arbeiten warst, dass dir der gesamte Betrag anrechnungsfrei bleibt. Frei bleibt nur der Betrag, den du vorher verdient hast, also maximal 100€.
Die 16,68€ ist sicher die Werbungspauschale, die die Elterngeldstelle zur Berechnung vom Einkommen abzieht. Ich vermute, dass die Arge dann also 83,32€ noch als freies Einkommen rechnet, richtig? Also eine 100 minus 16,68. Darüber lässt sich trefflich streiten, ob die Arge dieser Rechnung folgen darf oder nicht. Müsste man mal schauen, ob es Urteile gibt. So oder so, 300€ anrechnungsfrei wirst du nicht kriegen. Maximal 100€. Wenn die Arge noch weniger anrechnungsfrei lässt, würde ich zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen und den Bescheid von ihm prüfen lassen.
Ich hoffe mein Text ist verständlich. Falls nicht, nachfragen.

 
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