Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lanti, 20. SSW am 16.03.2013, 11:35 Uhr

???

Hallo,

falls Dein Mann innerhalb der letzten 2 Jahre 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war, hat er erstmal Anspruch auf ALG I nach dem SGB III (Anspruch prozentual von seinem Einkommen und unabhängig von Dir oder der Wohnung).

Wenn er ALG II beantragt werdet ihr als Ehepaar bzw Familie auf jeden Fall zusammen gerechnet. Sprich der Anspruch ergibt sich aus der Regelleistung für jede Person incl. Kind, einem Mehrbedarf für SS für Dich sowie der Unterkunfts- und Heizkosten. Darauf angerechnet wird jegliches Einkommen also Dein Verdienst (abzüglich eines Freibetrages), Kindergeld etc. Was dann noch übrigt bleibt ist euer gemeinsamer ALG II Anspruch.

Wenn Du in der 29. SSW bist, können sie schon jetzt von 4 Personen ausgehen. Bei einer Überschreitung um nur 4 Euro könnte man die Wohnung eigentlich wegen der Geringfügigkeit als angemessen einstufen. Wird das nicht getan, würde ich gegen den Bescheid, den ihr bekommt auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Aber selbst bei einer unangemessenen Wohnung ist es so, dass euch niemand zwingt zu kündigen o.ä., sondern dass nach einer Frist von 6 Monaten nur noch die angemessenen Kosten (also 70 oder 4 Euro weniger) bei der beschriebenen Berechnung zugrunde gelegt werden und ihr dann entsprechend weniger Geld bekämt - sprich ihr hättet, wenn ihr wohnen bleiben möchtet, was euch niemand verweigern kann, einen kleinen "Mieteigenanteil".

Oh, ich lese natürlich erst jetzt, dass ihr nicht verheiratet seid und da Du "mein Mann" schriebst, ging ich von Eheleuten aus. Wenn das erste Kind auch ein gemeinsames Kind ist und/oder ihr länger als 1 Jahr zusammen lebt, werdet ihr aber als eheähnliche Gemeinschaft behandelt und es verhält sich aber genau so wie für Eheleute beschrieben.

Also mach Dir keine allzu großen Sorgen! Ihr müsst nicht ausziehen...

LG

 
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