Geschrieben von Mo1978 am 14.02.2011, 14:49 Uhr |
welche gründe für Freistellung gibt es?
hallo,
ich hab bald ein termin bei einem betriebsarzt..welche gründe für Freistellung gibt es? bin in der 13SSW.arbeite im kindergarten. hab aber viel immunität.
habe aber schon 2 abgänge und teilweise ist der gruppendienst alleine sehr schwierig zu händeln..
was können gründe für ne freistellung sein?
Lg mo
Re: welche gründe für Freistellung gibt es?
Antwort von schnurzelchen, 15. SSW am 14.02.2011, 14:55 Uhr
was bedeutet "hab viel immunität"? ja oder nein? "viel" hilft dir evtl nicht weiter, wenn ein gewisser schutz gegen röteln, mumps, masern, zytomegalie (bei betreuung von unter 3jährigen), ringelröteln, windpocken nicht gegeben ist.
ansonsten: gesundheitliche gefahr für dich oder das baby rechtfertigen ein beschäftigungsverbot, oder ein ungenügender immunschutz und kein "ausweicharbeitsplatz" seitens des arbeitgebers.
freistellung??
Antwort von Mo1978 am 14.02.2011, 15:02 Uhr
ich habe gegen die gefährlichen kinderkrankeiten immunität..
zytomegalie wird noch getestet..
hab auch keine hepatitis impfung..aber da können sie mir doch handschuh-pflicht oder wickelverbot erteilen.
welcher arzt stellt das aus? betreibsarzt,FA oder kann dies auch der hausarzt ausstellen?
lg
Re: freistellung??
Antwort von Joni76 am 14.02.2011, 15:31 Uhr
Also ich kenne das nur so, dass man bei einer SS sofort in der KITA aufhören muss...wg den ganzen Kinderkrankheiten usw, die da rumschwirren.
Re: freistellung??
Antwort von schnurzelchen, 15. SSW am 14.02.2011, 17:51 Uhr
ich bin auch erzieherin (kita) und komme eben vom fa, da mein ag auch auf nummer sicher gehen will. mein röteln-titer ist ok, nun wird noch auf windpocken, zytomegalie, masern und ringelröteln getestet. ergebnis hab ich am donnerstag.
wenn sich dann herausstellt, dass ich antikörper gegen alle diese krankheiten habe, spricht nichts dagegen, ganz normal weiterzuarbeiten. sollte dies nicht der fall sein, muss mir der ag ein beschäftigungsverbot ausstellen, da er ja nicht verantworten will, wenn ich eine dieser krankheiten aufschnappe.
wie ich oben schon schrieb, stellt dir der fa nur bei gesundheitl gefahr für dich und / oder baby ein bv aus. der betriebsarzt tut dies im auftrag des ag. inwieweit der hausarzt befugt ist, weiß ich nicht.
alles gute für dich!
Re: freistellung??
Antwort von mamaEJV, 20. SSW am 14.02.2011, 17:53 Uhr
nein sofort aufhören is etwas übertrieben... normalerweise sollte eine erzieherin sobald sie selber erfährt das sie schwanger is ihre chefin informieren un is a dato bis zum vorliegen der immunstatus zu befreien...
ich selber arbeite in ner u3 einrichtung un hab mein BV bekommen wegen blutungen in der früh-ss un hämathom neben der fruchthöhle darf also nix mehr heben... un das is mit u3 kids schwierig
je nach dem welchen träger du hast kann er dir auch e ersatz arbeit geben (war bei uns net möglich da ich in ner privaten einrichtung arbeite)...
mein BV hat die FÄ ausgestellt aber laut ihrer aussage kann dies wohl auch der AG machen
@joni76
Antwort von schnurzelchen, 15. SSW am 14.02.2011, 17:53 Uhr
der unterschied liegt wohl zwischen dem träger der einrichtung: städtische einrichtungen ziehen erzieherinnen generell lieber aus dem verkehr, während freie träger aufgrund der finanziellen lage diesen weg nicht so leichtfertig gehen (durchaus gerechtfertigt, wie ich finde - es sei denn, der verdacht ist begründet).
Re: freistellung??
Antwort von jojomama am 14.02.2011, 21:52 Uhr
Ich habe in meiner SS auch in der U3 gearbeitet. Der Ag muss eine Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes machen. Der Betriebsarzt überprüft den Immunstatus. Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Hepatitis, Keuchhusten.
Bei mir war der Immunstatus bei Zytomegalie und Hepatitis nicht gegeben. Der BA hat eine beschäftigungseinschränkung erlassen, nicht mit Kindern unter 3, nicht Wickeln, keine Toilettengänge begleiten und keine 1. Hilfe leisten. Meinem AG war das zuwenig (kleine Einrichtung, 4- 5 Mitarbeiterinnen). Da wir im Früh- und Spätdienst gruppenübergreifend tätig sind, hat er sich gewünscht, dass die FÄ ein BV ausspricht (weil richtig flexibel war ich ja nicht mehr einsetzbar, brauchte nur mal jemand auszufallen). Hat sie auch. Ab 7 Woche war ich zu Hause, habe aber ganz viel Büroarbeiten erledigt, habe ich aber freiwillig getan.
Der AG hat das Geld aus der Umlage von der KK wiederbekommen und konnte somit jemanden für mich einstellen.
LG
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