von hubbabubba, 38. SSW am 09.02.2012, 11:47 Uhr |
Urlaubsanspruch
Wenn Deine Schwester nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) in Elternzeit geht = NEIN, nicht für das ganze Jahr. Die Elternzeit ist ja quasi ihr Urlaub ;-)
Urlaubsanspruch besteht erstmal bis 8 Wochen nach der Geburt. Dann sind wir im Juni/Juli (je nach ET) angekommen. Bis dahin besteht Urlaubsanspruch. Also den ursprünglichen Jahresurlaub zwölfteln (zB 28 ./. 12 x 7 wenn das Ende des Mutterschutzes zB im Juli liegt = 16,34 = 16 Tage Urlaub für 2012).
- Urlaubsanspruch - chrisy.k 09.02.12, 10:23
- Re: Urlaubsanspruch - noxi2011, 14. SSW 09.02.12, 10:29
- Re: Urlaubsanspruch - gwasslschdribbe, 19. SSW 09.02.12, 10:32
- Re: Urlaubsanspruch - hubbabubba, 38. SSW 09.02.12, 11:47
Hat ein antibiotikum auswirkungen auf den eisprung o.die eventuelle befruchtung?
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