Geschrieben von Larona, 18. SSW am 13.02.2011, 0:49 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo zusammen,
ich werde im Juli mein Kind bekommen und am 06.06. beginnt voraussichtlich die Mutterschutzzeit. Danach werde ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten gehen.
Wie kann ich denn meinen Urlaubsanspruch berechnen? Zählen nur die Tage bis zum Beginn des Mutterschutzes, also bei mir bis 06.06? Oder wird auch noch was aus der Mutterschutzzeit, bevor die eigentliche Elternzeit anfängt, mitberechnet?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Larona
- Urlaubsanspruch - Larona, 18. SSW 13.02.11, 0:49
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