Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von allmountain, 17. SSW am 05.04.2013, 21:21 Uhr

Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Wir wollen erst nach der Geburt heiraten. Daher soll unser Kind aber schon den Familiennamen des Vaters bekommen.
Habe beim Standesamt angerufen und die sagten mir, das mit dem Namen kostet 21 Euro?! Haben auch einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung, die ist ja kostenlos. Wenn wir uns nun noch ums Sorgerrecht kümmern (gemeinsames Sorgerrecht), wird das mit dem Namen dann auch kostenlos?? Oder kostet das in jedem Fall diese Gebühr?? Hat da jemand von Euch schon Erfahrungen?

 
15 Antworten:

Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von Susi0103 am 05.04.2013, 21:25 Uhr

Glaub ich nicht.
Wahrscheinlich dachten die an eine ÄNDERUNG des Namens.

Nach der Geburt mussten wir einen Zettel ausfüllen, Vorname(n), Nachname des Kindes und das ging zum Standesbeamten.
Warum sollte die Bestimmung des Namens was kosten?

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von JuliaA am 05.04.2013, 21:26 Uhr

Hallo,

es kostet in jedem Fall die Gebühr, denn es hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.
Der einzige Weg, das Geld zu sparen wäre schon vor der Geburt zu heiraten.

LG,
Julia (die das auch zahlen musste)

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von lina02, xx. SSW am 05.04.2013, 21:32 Uhr

Mein Sohn hat auch den Namen des Vaters und wir mussten nichts bezahlen.

Lg Lina

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von cl84 am 05.04.2013, 21:37 Uhr

Wir haben es genauso gemacht wie ihr es vorhabt und müssten nix bezahlen. Die Fand am Telefon sich bestimmt geirrt.

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von cl84 am 05.04.2013, 21:38 Uhr

Wir haben es genauso gemacht wie ihr es vorhabt und mussten nix bezahlen. Die Fand am Telefon sich bestimmt geirrt.

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von Spatzepooh am 05.04.2013, 21:41 Uhr

Wir mussten das zahlen aber nur weil wir das 1 Jahr nach der Geburt gemacht haben.
Die Vaterschaftsanerkennung und das mit dem Sorgerecht ging recht fix und kostenlos, aber als wir dann die Geburtsurkunde ändern lassen haben hat das 20€ gekostet.

Lieben Gruß

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von ChoCoCat am 05.04.2013, 21:43 Uhr

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht geht das sofort und kostet nicht mehr.
Hast du das alleinige musst du das beim Standesamt begründen und das kostet Gebühr.
Wir ham nämlich Letzteres. ;)

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Korrektur

Antwort von JuliaA am 05.04.2013, 21:44 Uhr

Hab grad nachgelesen.
Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, kostets wohl nichts.
Logisch ist das ganze finde ich nicht.

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von Missy27 am 05.04.2013, 21:44 Uhr

Der Name wurde erst nach der Geburt bestimmt, bezahlt haben wie nichts.

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von allmountain, 17. SSW am 05.04.2013, 21:46 Uhr

Danke für Eure schnellen Antworten. Habe mir gefühlte zwanzig mal die §1617 und §1617a BGB durchgelesen...

§1617 BGB Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

Eine öffentliche Beglaubigung beinhaltet wahrscheinlich diese Gebühr oder?

Weil im §1617a gehts um den Namen bei Alleinsorge, da muss eine andere Bestimmung als den Namen der Mutter ebenfalls öffentlich beglaubigt werden.

mhmmm
Ach letztendlich werd ich wohl den Termin am Montag abwarten und Euch dann berichten ;)

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von ChoCoCat am 05.04.2013, 21:52 Uhr

Also wie gesagt uns wurde beim Jugendamt als wir die Anerkennung gemacht ham gesagt dass es was kostet weil ich vorerst die alleinige Sorge habe. Bei geteilter wäre es unkomplizierter.
Waren dann noch aufm Standesamt und die meinte auch bei gemeinsamer Sorge wäre es gleich möglich und würde nur die Geburtsurkunde was kosten. Da ich aber die alleinige habe muss ich dort nach der Geburt vorbei was unterschreiben und das kostet dann.

Nein logisch ist das nicht aber eben Bürokratie und Kohle. ..

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von CHAOS_ENGEL, 13. SSW am 05.04.2013, 22:01 Uhr

Kostet nichts zum Standesamt gehen und Vaterschaftsanerkennung machen dann noch zum Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht festlegen und gut.
Dann könnt ihr frei wählen welchen Namen das Baby haben soll.
Es kostet nur wenn man im Nachhinein neue/geänderte Geburtsurkunden machen lässt.


Liebe Grüße
CHAOS_ENGEL

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von keinnamemehrfrei am 05.04.2013, 22:07 Uhr

Wir haben vor der Geburt auch beides geklärt (gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung) und haben den Namen meines Partners dort schon als kindsnamen angemeldet. War alles ein Termin. da haben wir nichts bezahlt.

ich empfehle ohnehin das gemeinsame Sorgerecht wenn für euch nichts triftiges dagegen spricht. wir haben auf der neo-intensiv schon mal ab und an das die Mutternach der Geburt im Koma liegt oder sogar gestorben ist, die armen, armen Männer haben dann wirklich keine Rechte sondern das Jugendamt erstmal :-(

enn bei euch alles okay ist - davon gehe ich aus wenn dein Kind sogar den Namen bekommen soll - dann würde ich es wirklich machen zumal es ja ein und derselbe Termin ist :-D

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von Jolinchen08, 6. SSW am 06.04.2013, 9:00 Uhr

Ich habe mal gehoert ddas das von bundesland zu bundesland anders gehandhabt wird ... Eine freundin von mir hat jetzt auch entbunden und da hat das nix gekostet das das wuermchen den naman vom vater bekommt !!!

Aber wenn ihr doch eh nach der geburt heiratet is es doch vollkommen banane nach der hochzeit bekommt euer wuermchen eh euren gemeinsammen namen und das sorgerecht habt ihr dann auch gemeinsam ... !!! So haben wir das auch gemacht dann halt nur die geschichte mit der vaterschaftsanerkennung die wir vorher haben machen lasses ...

Lg Jolinchen

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Re: Uneheliches Kind und Namen des Vaters

Antwort von lisa52 am 06.04.2013, 9:57 Uhr

Hi
Da ich nicht viel machen konnte in ss und es noch Probleme mit meiner Übersetzung der Geburtsurkunde gab haben wir alles machen lassen als der kleine schon auf der Welt war.
Vaterschaftsanerkennung kostete bei uns was und dass der kleine den Namen dann vom Vater bekam nix.das Sorgerecht habe immernoch ich alleine.

Lg

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