Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von biapega, 25. SSW am 05.10.2009, 21:58 Uhr

Sonderkündigungsrecht

Eure Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, d.h. heute wäre der letzte Tag gewesen, da der dritte Oktober ein Feiertag und der vierte ein Sonntag war, damit der Oktober noch mitgezählt hätte. Jetzt könnt ihr erst zum 31.01.2010 aus der alten Wohnung raus. Es gibt keine Kündigungsfrist zu bestimmten Daten. Eine Kündigung gilt immer zum letzten eines Monats.

 
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