Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Silene am 18.06.2017, 10:34 Uhr

So viel Fragen auf einmal...überfordert

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Du kannst deine Elternzeit vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beenden, dann bekommst du zumindest für den Mutterschutz das Mutterschaftsgeld. Dafür reicht eine Erklärung an den Arbeitgeber, der darf das nicht ablehnen.
Das Elterngeld berechnet sich aus den 12 Kalendermonaten vor der Geburt von Kind 2, dabei werden aber Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat (bei dir also alle 12) ausgeklammert. Dafür werden dann Monate vor der Geburt von Kind 1 mit in die Berechnung genommen.
Je nachdem, wann dein zweites Kind kommt, hast du dann in der Berechnung zum Teil Monate ohne Einkommen und zum Teil Monate mit Einkommen vor der ersten Geburt. Es müsste also mehr als der Mindestsatz werden (und den Geschwisterbonus gibt es auch noch). Du könntest es dir auch mal grob mit einem Elterngeldrechner im Internet durchrechnen.

 
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