Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tixi am 13.11.2013, 20:37 Uhr

SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Meine freundin zieht am Samstag zu ihrer mom da ihr freund sie sitzen gelassen hat schwanger. Sie fragt wie das ist das sie vom staat unterstützt wird während der Schwangerschaft. Sie hat keine arbeit und hat angst was auf sie zukommt (sie ist 20). Was kann ich ihr sagen? Gibt es Möglichkeiten alg2 zu beantragen mit mutterpass in der ssw 8? Das sie jetzt ihre eigene Wohnung schon nimmt etc?

 
12 Antworten:

Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Glückskind_2009, 37. SSW am 13.11.2013, 20:44 Uhr

Sie soll am Besten zu Pro Familia gehen.
die können ihr helfen und sagen was sie wo beantragen muss.
unterstützen und helfen...

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Cindy_18, 30. SSW am 13.11.2013, 20:47 Uhr

Hallo,

Kommt drauf an was die mama den verdient!?
Wenn sie nix oder gering verdiener ist kann sie es beantragen.
Mehrbedarf und wohnung kann sie erst nach der 12+0 beantragen sowie die Erstausstattung.

Lg

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Sommersturm86, 11. SSW am 13.11.2013, 20:51 Uhr

Generell glaub ich warten die beim Amt bis zur 13. Woche. Ab dann kriegt man ja auch Mehrbedarf für schwangere.
Bei mir hat mein Sachbearbeiter schon früher grünes Licht gegeben und konnte schon vorher eine Wohnung suchen, weil ich auch bei meiner Mutter "eingezogen" bin.
Anspruch hat sie generell. 70qm (45 für sie, 15 für Baby und 10 extra wegen alleinerziehend) darf die Wohnung sein bzw die kosten für Miete und Heizung übernimmt das Amt. Kosten hängt vom Mietpreis in ihrer Region ab. Das kann ihr der Sachbearbeiter dann genauer sagen.
Einfach hin und Antrag stellen
gleichzeitig zu einer Beratungsstelle gehen, wie schon empfohlen.

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 20:56 Uhr

Der Mutterpass hat mit ALG2 nichts zu tun sondern nur ihr Einkommen (Kindergeld nehme ich an) und ihre Ausgaben (Miete usw.)

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Sommersturm

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 21:00 Uhr

Alleinerziehende haben mehr Anspruch auf Wohnraum? 10m²?
Das habe ich noch nie gehört und da ich schon gefühlte 100 Jahre AE bin und viele AE kenne auch nie erlebt.
Die Größe UND die Miethöhe müssen vom Jobcenter abgesegnet sein. Kann sein, dass sie auch unter 60m² bleiben wird und wichtig:
in jedem Falle VOR einem Mietvertrag das Okay vom Jobcenter holen, ob die Miete wirklich für diese Wohnung übernommen wird.

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Re: Sommersturm

Antwort von Sommersturm86, 11. SSW am 13.11.2013, 22:27 Uhr

Auch eine mf4 ist nicht allwissend, auch wenn sie das manchmal gerne wäre. So klingen jedenfalls ab und an mal deine Postings.

Wenn es keine unterschiedlichen Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Sich in den letzten 18 Monaten keine Änderungen ergeben haben, bleibt es bei den 10 qm mehr. Vielleicht verschweigen das manche Sachbearbeiter auch gerne. Das kann ich mir durchaus vorstellen, da sie einem nicht unbedingt von sich aus mitteilen worauf man überall Anspruch hat.

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Tixi am 13.11.2013, 22:33 Uhr

Es geht ihr glaub wher darum ob es möglich ist in der Schwangerschaft alg2 als unterstützung zu bekommen.

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Re: Sommersturm

Antwort von mf4 am 14.11.2013, 8:22 Uhr

Auch eine mf4 ist nicht allwissend, auch wenn sie das manchmal gerne wäre.

Habe ich das je von mir behauptet? Deshalb fragte ich dich ja.

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Halluzinelle von Tichy, 8. SSW am 14.11.2013, 10:15 Uhr

Zunächst mal sollte und muss sie versuchen selbst ihren eigenen Unterhalt zu verdienen. Sie ist volljährig und das kann man auch von einer Schwangeren erwarten. Ich selbst habe schon in der Frühschwangerschaft eine Arbeitsstelle angetreten. (Auch wenn der Arbeitgeber später nicht begeistert war:) Dazu wird sie das Arbeitsamt auch anhalten. Wenn sie noch keine Berufsausbildung hat, sollte sie versuchen eine zu beginnen. Auch dazu wird das Arbeitsamt raten. Falls es z. B. wegen Komplikationen in der Schwangerschaft ein generelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt gibt oder sie keine Arbeitsstelle/Ausbildungsstelle findet, sind die Eltern unterhaltspflichtig, abhängig von deren Einkommen. Wenn sie zu ihrer Mutter zieht, wird der Haushalt zudem nicht als selbständig, sondern als Bedarfsgemeinschaft wahrgenommen. Generell gibt es erst nach der vollendeten 12. SSW einen Mehrbedarf für Schwangere angerechnet.
Insgesamt würde ich mich in ihrem Fall jedoch ausführlich beraten lassen. Pro Familia, aber auch Caritas oder Diakonie bieten Beratungen an. Evtl. würde sie z.B. Geld für die Erstaustattung für das Baby bekommen können.

Wenn ihr Freund sie verlassen hat, sollte sie sich zudem beraten lassen, über Vaterschaftsanerkennung/-feststellung und welche Unterhaltsansprüche sie nach der Geburt gegenüber ihrem Exfreund geltend machen kann...

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Mariechen1, 16. SSW am 14.11.2013, 10:28 Uhr

Sie hat natürlich ein Recht auf eine eigene Wohnung und bekommt diese auch in Rahmen bezahlt. Für das Kind bekommt sie sicher noch nichts. Sie kann aber Geld für eine babyerstausstattung beantragen, da kann ihr pro familia am besten weiter helfen.

LG und alles Gute!!

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von Bonnie am 14.11.2013, 10:30 Uhr

Caritas, Diakonie oder Pro Familia beraten Deine Freundin jetzt zu den Themen Sozialhilfe oder Hartz IV sowie über den Kindesunterhalt, der ihr nach der Entbindung zusteht. Sie muss sich jetzt einfach beraten lassen und gut um sich kümmern, auch wenn es ihr schlecht geht. Beim Telefonanruf für den Beratungstermin muss sie sagen, dass es sehr dringend ist, weil sie schwanger ist, sonst wartet sie zu lange auf einen Termin. Wenn Du ihr helfen willst, geh' mit zu dem Beratungstermin und zu ARGE oder Jobcenter, das baut ihre Hemmschwelle ab und wird sie sehr erleichtern, gell!

LG

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Re: SSW 8 brauch Ratschläge Bitte!

Antwort von mf4 am 14.11.2013, 10:30 Uhr

Der Kindsvater ist ihr auch schon vor Geburt des Kindes gegenüber unterhaltspflichtig und daran würde ich ihn schon mal erinnern.

§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.......

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