Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nanana, 29. SSW am 12.03.2012, 21:57 Uhr

Rücktritt beim Katzenkauf da zwei Kitten weg sind - Wie Käufer informieren?

Hallo,

hier liegt die sog. Unmöglichkeit nach 275 BGB vor. Ein Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich oder konkludent geschlossen werden. Grundsätzlich besteht Formfreiheit. Ich würde die Unmöglichkeit der Leistung allerdings vorsichtshalber schriftlich mitteilen, um einen Nachweis hierüber zu haben. Nicht, dass nachher Schadensersatzansprüche wegen Vorbereitungen etc. geltend gemacht werden.

LG

 
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