Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 09.04.2012, 20:16 Uhr

Rechtsanspruch - keine Plätze da

Nochmal wegen Rechtsanspruch: die Gemeinden können sich natürlich nicht ausreden mit "kein Platz da". Sie sind VERPFLICHTET dem Kind einen Platz zur Verfügung zu stellen. (Frage natürlich wie weit und in welchem Umfang). Wenn sie dies nicht tun, dann kann man auf finanzielle Entschädigung klagen, sprich dann muss die Gemeinde eine Tagesmutter bezahlen.

Bundesweit gibt es den Rechtsanspruch ab 3 Jahren, in Rheinland-Pfalz ab 2 Jahren und ab 01.08.2013 bundesweit ab 1 Jahren.

 
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