Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Danyshope am 12.02.2018, 10:45 Uhr

Rechtliche Frage

Ja ist möglich, er muss halt VOR Geburt die Vaterschaft anerkennen, das gemeinsame Sorgerecht bekommen bzw da du minderjährig bist bekommt er evtl eh das alleinige falls kein Vormund deinerseits bestellt wird. Falls der Vater nicht das alleinige bekommt, kann es auch sein das dein Vormund bzw der für das Kind gestellte entsprechend zustimmen muss. Macht die ganze Sache jedenfalls deutlich komplizierter.

Frage ist halt, was versprecht IHR euch davon? Solltet ihr euch trennen ist es nun einmal wirklich so, das das Kind immer seinen Namen behalten wird. Du wirst also so oder so immer einen anderen Nachnamen wie Dein Kind haben. Solltet ihr euch nicht trennen und gar heiraten, ist es kein Problem das Kind bei der Hochzeit "einzubenennen". Für die Rechte als Vater ist es egal, ebenso wie die als Mutter, wie das Kind heißt. es ist halt einfach behördlich deutlich leichter wenn das Kind erst einmal den Namen der Mutter bekommt.

Ich sage es mal so, es soll Männer geben die brauchen das für IHR Ego, also das das Kind so heißt wie sie. Für die kann es dann ja auch ein Anreiz sein mal in die Pötte zu kommen bezüglich heirat usw. Immerhin, der Vater ist volljährig, er hätte also so viel Verstand walten lassen sollen keine minderjährige zu schwängern. Die Frage sollte man sich also stellen, warum ist es so wichtig welchen Nachnamen das Kind nun bei der Geburt hat?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.