Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von baldmama, 35. SSW am 22.07.2006, 9:15 Uhr

Re:Nachtrag

Die Krankentage werden genau so berechnet wie sie auf der Krankmeldung vom Arzt eingetragen werden. Das heißt er schreibt Dich z.B. vom 21.07.-25.07. krank dann sind das 5 Tage auch wenn Du am WE nicht hättest arbeiten müssen. Wenn Du insgesamt 42 Tage überschritten hast bekommst Du Krankengeld von der Kasse. Dabei gilt aber immer nur wenn Du wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben warst. Wenn Du einmal wegen SS-Beschwerden AU warst und ein anderes Mal Grippe hattest so werden diese Zeiten getrennt berechnet. Ob Du die 42 Tage überschritten hast wirst Du spätestens an Deiner Abrechnung vom AG merken, denn der wird Dir die Zeit über die 42 Tage nicht bezahlen. Das Geld bekämst Du ja dann von der KK. Sollte die sich nicht bei Dir melden so wurde der Zeitraum nicht korrekt an sie gemeldet. Dann mußt Du eine Ersatzbescheinigung von Deinem Arzt besorgen in der bescheinigt wird über welche Zeiträume Du wegen welcher Krankheiten Arbeitsunfähig warst. Die reichst Du dann bei der KK nach und erhälst das restliche Geld.

Ich hoffe ich konnte helfen und hab mich nicht zu unverständlich ausgedrückt.

liebe Grüße
Andrea

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.