Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von El-li, xx. SSW am 25.07.2013, 14:34 Uhr

neuer Job während der Elternzeit?

Du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Std./Woche arbeiten, solltest Du nicht bei Deinem bisherigen AG arbeiten wollen, benötigst Du eine Zustimmung, denn Dein AG hat erst einmal ein Vorrecht was Deine Arbeitskraft angeht. Die reguläre Kündigungsfrist wäre 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Du kannst aber auch einen Aufhebungsvertrag mit Deinem AG schließen, und zwar jederzeit.

Ich habe auch in der Elternzeit woanders gearbeitet, nachdem mein Chef mich wider Erwarten in dem Zeitraum nicht benötigt hat, und letztendlich werde ich dort, wo ich in der Elternzeit gearbeitet habe, einen unbefristeten Vertrag für nach der Elternzeit unterschreiben. Mit meinem jetzigen Chef werde ich einen Aufhebungsvertrag schließen, aber wir warten so lang, bis ich den anderen Vertrag unterschrieben habe (Worte meines Chefs..).

 
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