Geschrieben von two_kids am 11.07.2006, 8:28 Uhr |
nein, ausschlaggebend ist das BRUTTOeinkommen
vom jahresbruttoeinkommen werden die werbungskosten (laut steuerbescheid) und ein pauschbetrag von 24 % (beamte 19 %) abgezogen.
lg two_kids
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- Erziehungsgeld - joy-for-good, noch 24. SSW 10.07.06, 19:59
- Re: Erziehungsgeld - Muckefutz, 31. SSW 10.07.06, 20:15
- Re: Erziehungsgeld - Snuggly, 25. SSW 11.07.06, 0:18
- Re: Erziehungsgeld - joy-for-good, 25. SSW 11.07.06, 6:20
- nein, ausschlaggebend ist das BRUTTOeinkommen - two_kids 11.07.06, 8:28
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