Geschrieben von m0nika am 11.11.2013, 21:39 Uhr |
Nachtrag
Lass Dich in der Sache am besten mal von Deiner Betreuerin aufm Amt beraten. Die wird Dir auch sehr detailliert die Rechtsgrundlage und die Pflichten darlegen können. So geht Ihr kein Risiko ein.
Alles Gute!
- darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - sophiarina1990 11.11.13, 21:23
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - m0nika 11.11.13, 21:38
- Nachtrag - m0nika 11.11.13, 21:39
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - sophiarina1990 11.11.13, 21:43
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - m0nika 11.11.13, 21:47
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - sophiarina1990 11.11.13, 21:51
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - m0nika 11.11.13, 21:47
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - Sommersturm86, 11. SSW 12.11.13, 9:42
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - CarinaLilly, 37. SSW 12.11.13, 15:32
- Re: darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4? - m0nika 11.11.13, 21:38
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