Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 16.10.2011, 22:49 Uhr

Mutterschutzgesetz

§16 Während der Schwangerschaft werden Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dienstplanrelevant, diese Zeiten werden als Arbeitszeit gerechnet.

§ 16
Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

 
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