Geschrieben von mf4 am 16.10.2011, 22:49 Uhr |
Mutterschutzgesetz
§16 Während der Schwangerschaft werden Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dienstplanrelevant, diese Zeiten werden als Arbeitszeit gerechnet.
§ 16
Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
- Chef regt mich auf - Hürem 16.10.11, 22:30
- Mutterschutzgesetz - mf4 16.10.11, 22:49
- Nachtrag - mf4 16.10.11, 23:00
- Re: Chef regt mich auf - Xantja 16.10.11, 22:55
- Re: Chef regt mich auf - Hürem 16.10.11, 23:15
- Re: Chef regt mich auf - Hürem 16.10.11, 23:17
- Re: Chef regt mich auf - Sabrina28579 17.10.11, 0:10
- Re: Chef regt mich auf - afrank 17.10.11, 7:28
- Mach einen Termin VOR 9 Uhr... - Mutti69 17.10.11, 9:46
- Wie stellt ihr euch das bitte vor??? - Schippchen, 32. SSW 17.10.11, 12:06
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- Re: Wie stellt ihr euch das bitte vor??? - jomar 17.10.11, 13:01
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- Re: Chef regt mich auf - Lomii 17.10.11, 14:15
- Mutterschutzgesetz - mf4 16.10.11, 22:49
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