Geschrieben von aby, 9. SSW am 14.06.2010, 18:07 Uhr |
Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus?
Das habe ich Fr. Bader geschrieben:
"Ich hatte am Freitag ein Gespräch mit meinem Frauenarzt, dieser meinte, wenn ich meinem Arbeitgeber schriftlich bestätige, dass es mein eigener Wunsch ist, weiterhin abends zu arbeiten, dürfte es keine Probleme geben.
Stimmt das?
Ich arbeite als Bedienung und habe tagsüber im moment keine Betreuungsmöglichkeit für meinen 1. Sohn.
Dies wäre dann bin zur 20./21.ssw, dann würde ich wenn es bis dahin klappt in die Tagschicht wechseln."
Und das zur Antwort bekommen:
"Hallo,
eigentlich muss das über das Gewerbeaufsichtsamt laufen"
Da ich seit meiner Schwangerschaft unter Verständnisschwierigkeiten leide, kann ich mit der Antwort nix anfangen.
Meine Frage:
Geht das nun, oder nicht?
Ich denke mein Chef wird dann schon wissen, was zu tun ist oder kann sich dem entsprechend informieren. Aber ab dem moment wo er es weiß, darf sonst nicht mehr arbeiten und deshalb möchte ich mich vorab informieren, nicht das er mich bis zur Klärung freistellt.
LG
- Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus? - aby, 9. SSW 14.06.10, 18:07
- Re: Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus? - blumennacht14 14.06.10, 18:56
@ Cindy_18
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HILFE!!!! GANZ WICHTIG!!!
Ab wann hat man bei euch schon richtig was gesehen???
Ich sage nur SS - Blödheit meinerseits. Wer möchte noch einen Angelsound abhaben
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