Geschrieben von sternenfee75 am 12.06.2017, 13:09 Uhr |
Mutterschutzgeld
Es kommt darauf an, wann das erste Kind geboren wurde. Alles ab dem ersten Geburtstag zählt als Nullrunde bzw. würde vom 450€ Job berechnet. Damit das Gehalt aus dem Vollzeitjob voll zählt, muss Kind 2 kurz nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geboren werden.
Es werden nur Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert, nicht die Monate, wo man nur in EZ ist bzw die 2. Hälfte vom EG bekommt, wenn man splittet.
- Mutterschutzgeld - Sissay 12.06.17, 10:59
- Re: Mutterschutzgeld - sternenfee75 12.06.17, 13:09
- Re: Mutterschutzgeld - kate81 12.06.17, 13:29
- Re: Mutterschutzgeld - Sissay 12.06.17, 13:35