Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenfee75 am 12.06.2017, 13:09 Uhr

Mutterschutzgeld

Es kommt darauf an, wann das erste Kind geboren wurde. Alles ab dem ersten Geburtstag zählt als Nullrunde bzw. würde vom 450€ Job berechnet. Damit das Gehalt aus dem Vollzeitjob voll zählt, muss Kind 2 kurz nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geboren werden.
Es werden nur Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert, nicht die Monate, wo man nur in EZ ist bzw die 2. Hälfte vom EG bekommt, wenn man splittet.

 
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