Geschrieben von Missy27 am 05.08.2010, 12:48 Uhr |
mutterschutz- sorry überlesen:
Den gelben Schein für die Beantragung des Mutterschaftsgeld
kannst du frühstens 49 Tage vor ET bei deinem FA abholen, ausfüllen und zur KK schicken.
Den Antrag für's Kindergeld habe ich mir runtergeladen und mit der Geburtsurkunde nach der Geburt zur Familienkasse geschickt. Elterngeldantrag kann man auch runterladen oder im Amt abholen (gibt's bei uns auch im Bürgeramt). Mit dem Antrag würde ich mich vorher schon beschäftigen, damit du weißt, was für Belege du noch mitschicken musst.
Ach ja den zweiten Teil des MuSchGeld beantragst du auch nach der Geburt, mit der Geburtsurkunde. Da bekommst du von deiner KK ein Fomular zum Ausfüllen zugeschickt.
- wann muss man anfangen was zu beantragen? - mausi87hb, 23. SSW 05.08.10, 11:41
- Re: wann muss man anfangen was zu beantragen? - Aprilie11 05.08.10, 11:52
- Und wo bekommt man alle unterlagen? - mausi87hb, 23. SSW 05.08.10, 12:01
- Re: Und wo bekommt man alle unterlagen? - cke04, 35. SSW 05.08.10, 12:04
- mutterschutz- sorry überlesen: - Aprilie11 05.08.10, 12:07
- Re: mutterschutz- sorry überlesen: - Missy27 05.08.10, 12:48
- Und wo bekommt man alle unterlagen? - mausi87hb, 23. SSW 05.08.10, 12:01
- Re: wann muss man anfangen was zu beantragen? - Aprilie11 05.08.10, 11:52