Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kiisaa, 40. SSW am 14.03.2022, 12:05 Uhr

Länger als 6 Wochen krank

Soweit ich weiß, kommst du nur ins Krankengeld, wenn du 6. Wochen am Stück oder kurz hintereinander wegen ein und derselben Sache insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben warst. Wenn deine Erkrankung schwangerschaftsbedingt ist, kann diese Zeit aber für die Elterngeldberechnung ausgeklammert werden

 
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