Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Alex1976, 37. SSW am 17.11.2006, 15:52 Uhr

Juli07

Hallo Juli!!

Also,

während der Elternzeit hast Du keinen Urlaubsanspruch, Du arbeitest ja auch nicht. Bist aber weiterhin im Beschäftigungsverhältnis.

Soweit ich weiß, verfällt alter Urlaub, der vor dem Mutterschutz gültig war, nicht. Bin mir aber nicht sicher, glaube, den kannste dann nehmnen, wenn Du wieder anfängst zu arbeiten. (Kann ja auch sein, daß Du krank geschrieben bist bis zum Beginn des Mutterschutzes)

Für den Monat, indem Dein Mutterschutz endet, hast Du noch für den vollen Monat Urlaubsanspruch (nicht nur für die Tage, die Mutterschutz gelten).

Würde generell einfach mal mit Deinem Arbeitgeber sprechen - sobald bekannt daß Du schwanger bist - die wollen ja auch gern gleich wissen, wie man das handelt.

Daß Du den Urlaub vor dem Mutterschutz nimmst ist nur eine Empfehlung von mir, da hab ich die Zeit halt noch richtig genossen und Kinderzimmer eingerichtet, etc.. Großartig in Urlaub fahren war dieses Jahr eh nicht bei uns..
Aber wie gesagt, nur eine Empfehlung, weil irgendwann wirds in der Arbeit auch schwer und man is nimmer so fit (natürlich je nach Job, Verfassung, etc.).

Hoffe ich konnte helfen!

Viele Grüße

Alex

 
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