Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sandy70, 13. SSW am 31.10.2008, 12:00 Uhr

@Graue Maus

Mutterschaftsgeldzuzahlung des AG ist eine NETTOZAHLUNG, davon geht keine Steuer runter, ganz egal welche Steuerklasse man wählt.
Also, wenn Du für den kompletten Oktober ausschließlich Mutterschaftsgeldzuzahlung vom AG bekommen bzw abgerecht wurde, ist das voll NETTO.
Die Berechnung der MUSchG erfolgt auf der Grundlage der letzten 3 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz!
Die Berechnung erfolgte dann auf der Grundlage des geminderten Gehaltes auf 20 Std./Wo-Basis.

VG Sandy

 
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