Geschrieben von Juli-Mami am 23.04.2013, 12:07 Uhr |
Fragen zum Elterngeld
Hallo an alle,
komme aus dem Juli Forum und habe Fragen zum Elterngeldantrag, welchen ich mir mal durchgelesen habe.
Es gibt zwei Punkte aus denen ich nicht ganz schlau werde.
1. Frage zum Punkt 2.8.1. Angaben für die Zeit vor der Geburt des Kindes
"Einkommenssituation in den letzten 24 Monaten vor der Geburt des Kindes":
Hier muss ich den Arbeitgeber angeben und von wann bis wann ich Einkommen bezogen habe.
Von wann ist mir klar aber bis wann leider nicht?!
Bekomme ich das Einkommen bis zum Ende der MuSchutzfrist weiter bezahlt?
2. Frage zum Punkt 2.8.2. Angaben zu Monaten vor der Geburt des Kindes mit Einkommensminderung:
Hier steht z.B. "Ich erhielt in den 24 Monaten vor Geburt des Kindes
-Mutterschaftsleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) von: ... bis:...
Betrifft das nun die aktuelle SS und woher weiß man, ob es eine Einkommensminderung z.B. durch Mutterschaftsgeld gibt?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Re: Fragen zum Elterngeld
Antwort von Halberkeks, 34. SSW am 23.04.2013, 12:09 Uhr
Hey...
Diese Dinger sind sehr verwirrend.
Ruf am Besten bei der Elterngeldstelle an und mach einen Termin. Dann kannst du dich mit denen zusammen setzen und gemeinsam machen. Falls dann noch mehr Fragen auftauchen biste gleich an Ort und Stelle :)
Lg Irina
Re: Fragen zum Elterngeld
Antwort von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 12:20 Uhr
Ich kann dir nur sagen, dass du für die 14 Wochen in der du Mutterschaftsgelb bekommst noch weiter Lohn kriegst abzügl. Mutterschaftsgeld. Quasi aufstockend. Deshalb kriegt man Elterngeld erst ab dem 3 Lebensmonat, außer Arbeitslose. Lg aus dem Augustforum!
Re: Fragen zum Elterngeld
Antwort von min2012, 16. SSW am 23.04.2013, 14:18 Uhr
Deinen Lohn bekommst du bis zur Geburt, gib es deinem Arbeitgeber der füllt dir den Teil mit dem Lohn aus.
Das Mutterschafstgeld bezieht sich auf die Monate vor der Geburt, z.B. wenn das dein Zweites Kind ist und dein ersten noch kein Jahr ist hättest du ja im letzten Jahr für dein erstes Kind Mutterschaftsgeld bekommen.
Die Angaben beziehen sich immer auf die letzten Monate VOR der Geburt, danach wird berechnet.
Wenn du nur normalen Arbeitslohn hattets mach dir keinen Kopf und gibs deinem Arbeitgeber.
Aber bei der Elterngeldstelle kannst natürlich auch immer anrufen
@min2012
Antwort von Juli-Mami am 23.04.2013, 16:34 Uhr
Hallo min2012,
ok, dann ist es egal, wie lange ich nach der Geburt noch Lohn beziehe? Denn während der MuSchutzfrist wird mir ja die Differenz vom Mutterschaftsgeld und meinem normalen Lohn vom AG weiter bezahlt (wenn ich das richtig verstanden habe).
Ich gebe dann also im Feld "bis" nur das Geburtsdatum meines Kindes an?
Und wegen dem Mutterschaftsgeld: es ist mein erstes Kind und ich beziehe ja eigentlich schon die 6 Wochen vor der Geburt das Mutterschaftsgeld.
So gebe ich also das Datum an, ab dem ich Geld von der Krankenkasse bekommen habe und bei "bis" wieder das Geburtsdatum.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank und Grüße